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Thema: Einkommen des Vaters wichtig, trotz fast keinen Kontakt mehr?

  1. #1
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    Standard Einkommen des Vaters wichtig, trotz fast keinen Kontakt mehr?

    Moin,

    nächstes jahr will ich studieren und möchte natürlich BAföG bekommen. Daher erst einmal eine wichtige Frage.... wird das Einkommen von meinem Vater mit einberechnet ob ich Anrecht auf BAföG hab? Ich hab zu meinem Vater so gut wie keinen Kontakt mehr (1 x gesehen kurz auf einer Beerdigung und 2 kurze sinnlose Telefonate dieses Jahr) und ich bekomm schon viel zu wenig Unterhalt von ihm. Auf meine Pläne einmal zu studieren hat er immer direkt negativ reagiert und bin nur auf Ablehnung gestoßen, sprich ich würde keine Unterstützung von ihm bekommen. Wird das dann berücksichtigt, oder ist dies dem Amt egal? Weiß da wer bescheid?

    MfG

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Es wird von den leiblichen Eltern das Einkommen zugrundegelegt. Auch dein Vater muss es dann offenlegen.
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

  3. #3
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    Aber was ist, wenn er mich nicht finanziell Unterstützen will in sachen Studium? Ist des denen beim Amt dann egal?
    Wäre ja eigentlich lächerlich, wenn BAföG nicht gehen würde, obwohl mein Vater mich nicht Unterstützen will (Vater verdient nicht wenig). Durch das Einkommen meiner Mutter würde nur 193€ ca. abgezogen werden, also würde ich immernoch über 200€ bekommen. Wenn mein Vater aber mit einberechnet wird wärs 0€. Da er mir aber kein Geld fürs Studium geben will, wärs 0€ BAföG und 0€ Unterstützung vom Vater. Nur das bischen was ich von meiner Mutter krieg.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Gruss Sandy

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    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

  5. #5
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    Könnte ich meinen Vater dann auch, wie auch immer, zwingen den Betrag zu zahlen? Würde ja letztendlich auf das gleichen hinaus laufen ob er zahlt oder ich BAföG bekomm.

  6. #6
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    Wenn Du anschließend den Antrag auf Vorausleistung nach § 36 Abs. 1 BAföG gestellt hast, wird sich das BAföG Amt ggf. Vorausleisten und anschließend das Geld von deinem Vater zurückfordern.

    Kleiner Tipp: Schreibe deinen Vater nächstes Jahr (ca. 3 Monate vor Studiumsbeginn) an und informiere ihn über deine Absicht zu studieren (u. welche Fachrichtung) und übersende ihm das Formblatt 3. Setze ihm eine angemessene Frist von 2-3 Wochen zur Abgabe des FB 3 (entweder bei Dir oder direkt beim BAföG Amt). Schreibe aber sachlich und nett (z.B. Hallo Papa oder Hallo ...Vorname... u. erzähle etwas von deinem bisherigen Werdegang). Das ganze per Einwurf-Einschreiben.

    Wenn er nicht reagiert legst Du eine Kopie von dem Anschreiben und den Einschreibenachweis zusammen mit dem Antrag nach § 36 Abs. 2 BAföG beim BAföG Amt vor. Den Rest regelt dann das BAföG Amt.
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

  7. #7
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    Hmmmmmm, 3 Monate vorher ist halt bisl spät. Müsste des so bald wie möglich wissen, da ich vorher Geld ausgeben müsste, damit ich unter die 5200€ Grenze kommt.
    Wie sicher ist es, dass des Amt das Geld von meinem Vater zurückverlangt, wenn ich den Antrag stelle?

  8. #8
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    Achtung!! Verprasse nicht sinnlos dein Geld!! Big brother is watching you!

    Spass beiseite, wenn Du vor Antragstellung dein Vemögen verprasst wird dir daraus ein Strick gedreht. Auch entgegen anderen Meinungen. Denn, wenn Du 6 Monate vor Antragstellung dein Vermögen reduzierst wird Dir unterstellt (gerichtl. bestätigt) dass Du dich selbst in die Bedürftigkeit gebracht hast.

    Wenn Du ab 10/2011 studieren willst, sind diese 3 Monate ausreichend.

    Wie alt bist Du?
    Hast Du schon eine Ausbildung beendet oder abgebrochen?
    Wie sieht dein Lebenslauf nach der allgemeinbildenden Schule aus?

    Hinweise zu den §§ 36 u. 37 BAföG
    § 36 BAföG Gesetz - Vorausleistung von Ausbildungsförderung - Berufsausbildungsförderungsgesetz
    § 37 BAföG Gesetz - Übergang von Unterhaltsansprüchen - Berufsausbildungsförderungsgesetz

    Es ist sehr sicher das sich das BaföG Amt das Geld vom Vater zurück holt.
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  9. #9
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    Naja, ich will erst im Oktober 2011 anfangen, da erstmal Zivi gemacht wird, dann hab ich ja weitaus mehr als 6 Monate Zeit mein Geld "verschwinden" zu lassen
    Ich bin 22, hab erst meine mittlere Reife gemacht, danach eine schulische Ausbildung und danach dann direkt mein Fachabitur geholt vor paar Monaten.

    Wenn sich das Amt das Geld zurückholt, könnte ich dem eigentlich direkt die Pistole auf die Brust setzen, oder nicht?

  10. #10
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    Ja.

    Aber dies steht auch auf der Rückseite vom Formblatt 3 (Einkommenserklärung).
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