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Thema: Wird BAföG bei Hartz IV angerechnet?

  1. #1
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    Standard Wird BAföG bei Hartz IV angerechnet?

    Hallo,

    brauche dringend Hilfe zu dem Thema.

    Mein Sohn (18) wohnt in NRW bei seiner Mutter (beziehen Hartz IV), nun hat er am 01.09.2010 ein Berufsvorbereitungsjahr begonnen, aus diesem Grund hat mein Sohn BAföG beantragt und einen Bescheid erhalten worin Ihm 275,90 € monatlich zugesichert werden.
    Laut ARGE hier soll sowohl das Kindergeld als auch das BAföG zu 100% angerechnet werden.

    Ist das richtig so, oder stehen meinem Sohn da nicht so ca. 20% des BAföG's zu?

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Das KIndergeld wird immer angerechnet. Meines Wissens besteht überhaupt kein Anspruch auf Hartz IV, wenn gleichzeitig Anspruch auf BAföG besteht. Das liegt daran, dass BAföG auch als Unterhaltsbedarf für die Lebenshaltungskosten geleistet wird, also den gleichen Bedarf deckt wie Hartz IV selbst. Demnach wäre die Aussage richtig.

    Einen interessanten Artikel hierzu findest du auch hier:
    Hartz IV Anspruch für Auszubildende, Schüler und Studenten

  3. #3
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    Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

    Nun hab ich da jetzt ne weitere Frage zu, die da wäre:

    Wenn bei dem Erhalt von BAföG einem kein Anspruch auf Hartz IV besteht, dürfte mein Sohn ja eigentlich gar nicht im Bewilligungsbescheid seiner Mutter vermerkt sein. Also müßte seine Mutter nur Ihre Anteile erlangen wobei das mit der Miete, Strom etc. anteilig dann auf jede Person im Haushalt aufgeteilt werden müsste.

    Hört sich ein wenig verwirrend an, aber ich hoffe Du verstehst wie ich das meine!?

    Wenn das so ist,müsste man das ganze dann nur mal auseinander rechnen und vergleichen wobei man sich besser steht, ob mein Sohn im Bescheid mit gezählt wird wobei auch sein Kindergeld voll angerechnet wird, oder aus dem ganzen raus sollte und nur seinen eigenen Teil dazu beitragen soll.

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