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Thema: Freiberufler, wie Gewinn errechnen?!

  1. #1
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    Standard Freiberufler, wie Gewinn errechnen?!

    Hallo,
    ich habe ein dringendes Anliegen.
    Undzwar habe ich als Freiberufler ja einen Umsatz. Beim Bafög Antrag muss man ja die positiven Einkünfte im BWZ angeben. So, um dies zu tun muss man ja vom Umsatz meine Ausgaben abziehen. Soooo: das eigentliche Problem:
    kann ich nun noch die Ausgaben wie die Studiengebühren usw. abziehen? Mal steht ja (da man das "zu versteuernde Einkommen" angeben muss und da ja die Sonderausgaben schon abgezogen sind) und mal steht nein.
    Daher bitte um dringende Hilfe und danke im vorraus.

    LG

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Nein, die Studiengebühren haben ja nichts mit deiner freiberuflichen Tätigkeit zu tun. Als Freiberufler machst du ja eine Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Im BAföG Antrag musst du nicht das zu versteuernde Einkommen angeben sondern jeweils einzeln die Einkünfte. Dort trägst du dann deinen Überschuss ein (im Formblatt müsste das Zeile 80 sein).

  3. #3
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    Standard

    Ok, das ist klar, aber nehmen wir mal an, ich studiere chemie und unerrichte auf honorarbasis chemie.. dann könnte ich die studienkosten doch absetzen, da ich das studium doch zwingend benötige, um die berufliche tätigkeit auszuüben..?!

  4. #4
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    Standard Auch Freiberufler

    Hallo,

    ich studiere Steuerwesen und arbeite freiberuflich für einige Unternehmen und Kanzleien. Ich habe auch eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erstellt. Dabei ist das neue Urteil stets zu beachten:

    BFH URTEIL / BFH: Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung können als Werbungskosten abgezogen werden

    Somit sind Studiengebühren meiner Meinung Fortbildungskosten und können als vorweggenommen Werbungskosten in der Gewinnermittlung auftachen. Der Vorteil gegenüber Sonderausgaben ist ganz klar im Verlustabzug. Da einer negativer Betrag in EÜ in das nächste Jahr vorgetragen werden kann. Ich denke in deinem Fall geht es mehr darum sein Einkommen gegenüber dem Bafö-Amt klein zu rechnen Das ist mit diesem Vorgehen möglich.

    Gruß aus Bangkok

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