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Thema: Ehegattenunterhalt als Einkommen

  1. #1
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    Standard Ehegattenunterhalt als Einkommen

    Hallo,

    folgende Situation: wir sind verheiratet, aber dauernd getrennt lebend, ihr Sohn (nicht mein leibliches Kind) beantragt BAföG für seine Fachschulausbildung. Sie bekommt Ehegattenunterhalt von mir, da ihre Erwerbstätigkeit nicht ausreicht.

    Frage: ist der von mir gezahlte Ehegatten-Unterhalt relevant für das Einkommen der Mutter? Kann dieser Unterhalt dazu führen, dass ihr Sohn nicht den das volle BföG bekommt?

    Grüße,

    Rainer

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    steuerrechtlich zählt der unterhalt als einkünfte, demnach müsste es bei deiner getrennt lebenden frau daruf hinauslaufen, dass der unterhalt als einkommen zur berechnung des bafögs für den sohn mit einbezogen wird.

  3. #3
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    Hallo Pikary,

    Danke für die Antwort.

    EStG §23 regelt das, es zählt als Einkommen, wenn der Pflichtige dieses als Abzug geltend macht, also Anlage U zur EkStErkl. Richtig, demnach ist es Einkommen. Allerdings muss man auch berücksichtigen, dass für die Berechnung immer das Einkommen des vorherigen KJ gezähl wird, demnach trifft das erst für den Antrag in 2010.

    Rainer

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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    kommt ganz darauf an, wenn das einkommen des aktuellen zeitraumes deutlich geringer ist, als im vorjahreszeitraum, dann kann man einen aktualisierungsantrag stellen, so dass das aktuelle einkommen genommen wird.

    http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/baf...ngsantrag.html

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