Hallo,
lt. BaföG gibt es folgende Punkte zu Freibeträgen zu beachten:
Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden
* für Auszubildenden selbst unverändert bei 255 € netto (400 € brutto)
* für Ehegatte/ Lebenspartner des Auszubildenden 520 € ⇒ 535 €
* für jedes Kind des Auszubildenden 470 € ⇒ 485 €
Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten/ Lebenspartners
* vom Einkommen von miteinander verheirateten Eltern 1.555 € ⇒ 1.605 €
* vom Einkommen jedes Elternteils (nicht miteinander verheiratet) 1.040 € ⇒ 1.070 €
* vom Einkommen des Ehegatten/ Lebenspartners 1.040 € ⇒ 1.070 €
* vom Einkommen des nicht in Eltern-Kind-Beziehung zum Auszubildenden stehenden Ehegatten/Lebenspartners des Einkommensbeziehers 520 € ⇒ 535 €
* für jedes weitere Kind 470 € ⇒ 485 €
Wie ist es zu verstehen? Wenn ich verheiratet bin und ein 2-jähriges Kind habe, bedeutet es, dass ich maximal 485,- Euro im Nebenjob verdienen kann + 535,- Euro, d.h. insgesamt 1020,- Euro oder betrachtet man den einen höheren Betrag, sprich 535,- Euro?
Vielen Dank!
Wenn du verheiratet bist und ein Kind hast, dann sind für dein Einkommen folgende Freibeträge relevant:
255 € (für dich selbst)
535 € (für deinen Ehepartner)
485 € (für dein Kind)
1.275 €
Das Einkommen deines Ehepartners wird ebenfalls angerechnet, nach Abzug eines Freibetrages von 1.070€.
Vielen Dank Pikary!
Du hast mir sehr weitergeholfen!
Viele Grüße!
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