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Thema: Betreuungszuschlag. Darf der mit angerechnet werden?

  1. #1
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    Standard Betreuungszuschlag. Darf der mit angerechnet werden?

    Hallo

    Habe nun endlich meinen Bafög bescheid bekommen (im September beantragt) mit einem sehr ernüchternden Ergebnis.

    Aber eines hat mich doch sehr verwundert. Ich habe eine kleine Tochter (4 Monate) und habe deshalb einen Betreuungszuschlag beantragt. So nun wird dieser aber in meinen Bedarf miteingerechnet. Dürfen die das? Dachte den bekomme ich ganz ausgezahlt.
    Das Problem ist, da dieser miteingerechnet wird bekomme ich kein Bafög. Diesen Mehrbedarf müssten nun meine Eltern zahlen. Ist das wirklich Sinn und Zweck dieses Zuschlages?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Hallo

    der Betreuungszuschlag ist ein Teil des BAFöG so wie der Mietkostenzuschlag und auch für ggf. KV und PV. Das alles zusammen ist Dein Bedarf. Davon geht das anzurechnende Einkommen der Eltern ab und wenn das zu hoch ist gibts kein BAföG. Das ist leider richtig so.

    Gruss Andy

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