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Thema: Frage Formblatt 3: Mutter bezog ALGII+Minijob, Vater lebt im Ausland

  1. #1
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    Frage Frage Formblatt 3: Mutter bezog ALGII+Minijob, Vater lebt im Ausland

    Guten Abend,

    ich sitze hier gerade vorm Formblatt 3 und weiss nicht so recht, was ich alles eintragen soll.
    Folgender Hintergrund.

    Meinte Eltern sind seit 5 Jahren geschieden, ich lebe mit meiner Mutter in Köln ,mein Vater lebt in Kroatien.

    Im Kalenderjahr 2008 (vorletztes Kalenderjahr) bezog meine Mutter ALG II und hatte einen 400€ Minijob. Mein Vater hat den Sommer über in Kroatien gearbeitet.

    Frage: Muss ich beide Elternteile angeben oder kann ich nur meine Mutter angeben, da mein Vater nicht in D wohnhaft ist, hier somit keine Steuern zahlt und uns auch kein Unterhalt bezahlt?

    Und wie gebe ich das im Formblatt 3 mit dem ALGII + 400€ Minijob an?

    Vielen Dank schon einmal im Vorraus.
    Tsoogie

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Dein Vater mus ebenfalls F3 ausfüllen.
    ALGII und Minijob der Mutter mus nachgewiesen werden
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

  3. #3
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    Mein Vater lebt aber nicht hier und mit Kontakt siehts auch so lala aus...

  4. #4
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    Wie fülle ich das denn die Felder zur Einkommenssteuer etc. aus? Bezieht sich das jetzt nur auf "deutsche" Steuern oder auch auf die Steuern in Kroatien?

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Das bezieht sich auch auf das ausländische Einkommen.
    Guck mal in § 21
    (2a) Als Einkommen gelten auch nur ausländischem Steuerrecht unterliegende Einkünfte eines Einkommensbeziehers, der seinen ständigen Wohnsitz im Ausland hat. Von dem Bruttobetrag sind in entsprechender Anwendung des Einkommensteuergesetzes Beträge entsprechend der jeweiligen Einkunftsart, gegebenenfalls mindestens Beträge in Höhe der Pauschbeträge für Werbungskosten nach § 9a des Einkommensteuergesetzes, abzuziehen. Die so ermittelte Summe der positiven Einkünfte vermindert sich um die gezahlten Steuern und den nach Absatz 2 entsprechend zu bestimmenden Pauschbetrag für die soziale Sicherung.

    Du musst das F3 deinem Vater übersenden, damit er es ausfüllen kann. Am besten mit Einschreiben und ner Frist von höchstens 3 Wochen. Weigert er sich, kannst du einen Vorausleistungsantrag stellen
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

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