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Thema: Stichtag Vermögen vs. Wohnung einrichiten

  1. #1
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    Standard Stichtag Vermögen vs. Wohnung einrichiten

    Hallo Forengemeinde,

    mein Sohn hat fleißig für sein Studium gespart und besitzt vor Studienbeginn und vor Antragstellung Bafög ein Vermögen über dem Schonbetrag.
    Er wird zum am Studienort in eine eigene Wohnung einrichten und beziehen. Dafür hat er natürlich eine ganze Menge Ausgaben, die sein Vermögen danach natürlich unter dem Freibetrag halten werden.

    Nun meine Frage, ist es daher zweckmäßig den Bafög-Antrag erst nach der Wohnungseinrichtung einzureichen, oder gibt es die Möglichkeit bei Antrag solche Ausgaben (Umzug und Wohnung) bereits anzurechnen?

    Da das Studium im Oktober beginnt, würde ja theoretisch die Abgabe des Bafög-Antrages am 29.10. ausreichend sein, um für Oktober das Bafög noch erhalten zu können.

    Was wäre die richtige Strategie?

    Vielen Dank vor voraus für eure Antworten.

    Umba

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Nein, die Werte können dann nicht mehr verrechnet werden, da das Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich ist. Eine Reduzierung des Vermögens würde sich erst im nächsten Bewilligungszeitraum auswirken, daher sollte die Wohnung vor dem Antrag eingerichtet werden

  3. #3
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    Standard

    Danke für die Antwort!

    Die zuständige Sachbearbeiterin im Studentenwerk hat mir dies ebenso geraten. Und es ist ausreichend, den Antrag z.B. am Ende eines Monats zu stellen, um für diesen Monat sich den Anspruch auf Bafög zu erhalten.

    Auf Grund der Bearbeitungszeit kommt es nur ein wenig später zu Auszahlung. Damit kann man aber leben, wenn man Vermögen bis 5.200,-€ hat.

    MfG Umba

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