Ich habe mal eine Frage:
Und zwar ist mein Vater bereits verstorben und meine Mutter führt mit ihrem neuen Partner ein eheähnliches Verhältnis. Sie wohnen also zusammen etc., sind aber NICHT VERHEIRATET.
Muss beim Bafög-Antrag nun auch das Einkommen des Partners meiner Mutter angegeben werden?
Danke schon mal für eure Antworten![]()
Nein, da der Partner deiner Mutter dir gegenüber keine Untarhaltspflicht trägt.
Wird in den Vordrucken nicht nach leiblichen Eltern gefragt - oder in den Erläuterungen dazu.
So wie Pikary schon sagte, da nicht leiblich verwandt, keine Angabe zu seinem Einkommen notwendig.
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