+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Mutter+Partner=eheähnliches Verhältnis, Einkommen?

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    02.09.2010
    Beiträge
    1

    Standard Mutter+Partner=eheähnliches Verhältnis, Einkommen?

    Ich habe mal eine Frage:
    Und zwar ist mein Vater bereits verstorben und meine Mutter führt mit ihrem neuen Partner ein eheähnliches Verhältnis. Sie wohnen also zusammen etc., sind aber NICHT VERHEIRATET.
    Muss beim Bafög-Antrag nun auch das Einkommen des Partners meiner Mutter angegeben werden?

    Danke schon mal für eure Antworten

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
    Registriert seit
    10.09.2006
    Ort
    Burgdorf/ Hannover
    Beiträge
    2.001

    Standard

    Nein, da der Partner deiner Mutter dir gegenüber keine Untarhaltspflicht trägt.

  3. #3
    dms
    dms ist offline
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    31.05.2010
    Beiträge
    286

    Standard

    Wird in den Vordrucken nicht nach leiblichen Eltern gefragt - oder in den Erläuterungen dazu.

    So wie Pikary schon sagte, da nicht leiblich verwandt, keine Angabe zu seinem Einkommen notwendig.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. 19 Jahre, eigene Wohnung, Mutter kein Einkommen, Unterhalt?!
    Von Marie1991 im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 11.07.2010, 11:28
  2. Unterhaltsvorschuss bei eheähnlichem Verhältnis
    Von hermine1304 im Forum Kindesunterhalt (Minderjährige)
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 27.11.2009, 15:18
  3. Einkommen der Mutter 400€
    Von tommm im Forum Einkommen und Vermögen
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 24.02.2009, 13:12
  4. Mutter mittellos, ihr Gatte millionär - Einkommen des Stiefvaters relevant?
    Von Antagonismus im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 08.12.2008, 22:24

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein