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Thema: Stichtag Eigenes Einkommen

  1. #1
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    Standard Stichtag Eigenes Einkommen

    Hallo Community,

    wenn man in den Semesterferien zum Beispiel im August einen Job hat, auf welches Bafögjahr wird das Einkommen angerechnet?

    Auf der Lohnabrechnung erscheint ja normalerweise kein Auszahlungstag, dieser kann ja in den August oder in den September fallen.

    Ist hier der Auszahlungstag oder der Arbeitszeitraum ausschlaggebend? Welche Dokumente müssen dann nachgereicht werden?

    Vielen Dank für eine Antwort

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Beim BaföG gilt das Zuflussprinzip. Wenn dein neues BaföG Bewilligungszeitraum im September beginnt und du auch die Auszahlung für August im September bekommst, dann wird das Einkommen dem neuen BWZ zugerechnet. Hier sollte dann ein Kontoauszug genügen.

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