Hallo!
Ein guter Freund von mir hat ein Problem mit dem Bafögamt.
Folgender Fall:
Im März 2008 hat er sich für eine Weiterbildung als Staatlich geprüfter Informatiker angemeldet.
Er hat bereits über 8 Jahre in gearbeitet, daher würde er Schülerbafög bekommen.
Am 15.07.2008 hat er seine gesamten Ersparnisse abgehoben von seinem Konto, 15000Euro. Davon hat er 12000 ausgegeben für Möbel, neue Wohnungseinrichtung, Autoreparaturen.
Die Schule hat begonnen am 01.08.2008.
Den Bafög Antrag hat er gestellt am 25.08.2008, mit dem Inhalt: 3000 Euro Barvermögen.
Im Herbst 2009 kam auf einmal Post vom Bafög Amt. die gesehen haben, das Zinsen geflossen sind für das Jahr 2008.
Daraufhin haben die nachgeforscht, und jetzt vor kurzem kam ein Bescheid vom Bafögamt:
Es muss das ganze bezogene Bafög zurückgezahlt werden.
Ist dies rechtens?
Vielen Dank für Antworten!
Das sieht halt sehr verdächtig aus. Mal eben 12.000 kurz vor Antragstellung bei Seite schaffen.
Hat er für seine Anschaffungen noch Quittungen?
ZUr NOt erstmal fristwahrend Widerspruch einlegen bzw. Klagen. Je nachdem was möglich ist.
Der Schuss mit der Klage kann auch nach hinten losgehen, wenn der Richter der Meinung ist, dass die Anschaffungen tatsächllich nur erfolgten, um die kontoauszüge (Vermögen) zu vermindern.
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