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Thema: Angerechnestes Einkommen Eltern von vor einem Jahr zu hoch - Was tun?

  1. #1
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    Ausrufezeichen Angerechnestes Einkommen Eltern von vor einem Jahr zu hoch - Was tun?

    Hallo ihr lieben, ich hoffe einige von euch haben auch diese Erfahrung gemacht und könen mir weiterhelfen.

    Folgendes Problem:
    Die Einkommenserklärung der Eltern wird ein Jahr rückwirkend betrachtet - klar..
    Also habe ich für den BWZ 8.2009 - 7.2010 unter berücksichtigung der Steuererklärung 2008 meiner Mutter 455 Euro erhalten. Nun bei dem wiederholungsantrag sind unter berücksichtigung der Steuererklärung 2009 durch anrechenbares einkommen, da meine Mutter damals mehr verdient hat 120 € weniger daraus geworden.
    Nun ziehe ich aus eier wg aus und muss zusätzlich mehr miete zahlen, kriege aber weniger geld obendrauf. Das problem ist nun, dass man sich mit dem resteinkommen keine wohnung hier leisten kann, so dass noch genug zum leben bleibt.
    Da meine mUTTER NUN 2009 mehr verdient hat nicht aber jetzt, kann sie mich nicht unterstützen. Einziege lösung: schule abbrechen und zur mutter (500km entfernung) ziehn....
    Das möchte ich nunmal wirklich nicht.
    Wollte jetzt einen Widerspruch verfassen, weiss aber nicht ob ich mich überhaupt auf irgendwas beziehn kann, bzw was der gegenstand von diesem sein sollte.

    Weiss da jemand bescheid? Wär schön wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.

  2. #2
    dms
    dms ist offline
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    Standard

    Informier dich mal zum Thema Aktualisierungsantrag.
    Könnte eine Lösung sein.
    Mich macht nur stutzig, dass Du immer das letzte Jahr erwähnst, ich dachte das vorletzte Jahr wäre maßgebend (also in 2010 beginnend das Jahr 2008).
    allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
    Förderung der Berufsausbildung im SGB III
    (ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
    Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
    (ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX

    Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
    mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
    Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
    beim JobCenter beantragen

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Ja, hast recht 2 Jahre
    Trotzdem gleiches Problem.
    Werd mich da mal informieren, danke!

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