Hallo,
ich bin Student und habe mit ein Kind mit meiner Freundin (auch Studentin).
Ich bekomme Bafög welches aber nicht ausreicht! Ein Freund meiner Eltern würde uns finanziell unterstützen (privat - keine Stiftung). Zählt das zum Einkommen (hab im Einkommensteuergesetz nix dazu gefunden)?? Ich arbeite nebenbei und darf die Einkommensgenze nicht überschreiten.
Muss ich / Wie muss ich die Privatzahlung angeben?
Bin froh über jeden Hinweis in diesem Bafög-Jungel! :-)
Danke!
Willst du jetzt wissen, ob das zum Einkommen im Sinne des EStG gehört oder beim BAföG als Einkommen angerechnet wird? Wie das nu steuerrechtlich aussieht, weiß ich nicht, könnte mir aber vorstellen, dass es irgendwo unter "Sonstige Einkünfte" auftauchen würde, da ja von einem Freund deiner Eltern keine Unterhaltspflicht dir gegenüber besteht.
Im Sinne des BAföG würde es sicherlich auch angerechnet, da es ja eine Unterstützung ist, die den gleichen Zweck verfolgt wie das BaföG selbst...die Deckung der Lebenshaltungskosten etc.
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