+ Antworten
Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: BAföG-Weiterförderung nach Auslands-Praktikum

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    12.04.2010
    Beiträge
    3

    Standard BAföG-Weiterförderung nach Auslands-Praktikum

    Hallo,

    ich habe meinen Bewilligungszeitraum für mein Praxissemester in der Schweiz ausgesetzt. Dort hätte wäre nach der Einkommens-Anrechnung wohl nicht viel übrig geblieben. Also habe ich mit dem zuständigen Amt in Augsburg vereinbart den BWZ mit dem Semester danach wieder zu starten.

    Jetzt werde ich jedoch nach dem Praktikumsvertrag gefragt? Kann mir denn für den jetzt mit März 2010 startenden BWZ noch rückwirkend mein erhaltenes Praktikumsgehalt angerechnet werden?

    Nach §22 zählt nur das Einkommen im BWZ.

    Wer weiß was?
    Die Schweizer Praktikumsfirma behandelt die Verträge streng vertrauglich, muss ich nun dennoch den Vertrag an das Bafög-Amt aushändigen?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    20.02.2010
    Beiträge
    693

    Frage

    Erzählst Du uns noch, um welche Bewilligungszeiträume es konkret geht und von wann bis wann Du in der Schweiz das Praxissemester absolviert hast?
    Ohne Gewähr

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    12.04.2010
    Beiträge
    3

    Standard

    mein letztes BWZ ging bis zum September 2009.

    Von Oktober 2009 bis März 2010 war mein Praktikum. Das zuständige BAföG-Amt für Schweiz-Praktikanten hat mir geraten, die Förderung auszusetzen.

    Nun habe ich mit März 2010 wieder einen Antrag gestellt. So. Warum will das Amt nun wissen, was ich vor dem BWZ verdient habe?

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    20.02.2010
    Beiträge
    693

    Standard

    Verstehe ich auch nicht so recht.

    Nur wenn Du in diesem Monat (oder später) noch eine Nachzahlung aus dem Schweiter Praktikum zu erwarten hast, wäre diese Nachzahlung im neuen Inlandsbewilligungszeitraum anzurechnen (§ 22 BAföG).
    Ohne Gewähr

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    12.04.2010
    Beiträge
    3

    Standard

    okay, dumm dass mein Vertrag erst am 12.03.2010 geendet hat. Da mein Semester schon am 15.03.2010 wieder begann, haben wir vereinbart den BWZ mit März starten zu lassen. Nagut, jetzt zählen halt die 12 Verdienst-Tage im März noch mit dazu . . .

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    20.02.2010
    Beiträge
    693

    Standard

    Ein Gehaltsbeleg o.ä. oder eine Bestätigung der Schweizer Praktikumsstelle für März sollte dem Amt allerdings genügen. Notfalls kann die Hochschule das Praktikumsverhältnis schrftl. bestätigen.
    Ohne Gewähr

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Auslands BaföG nach Dualem Studium?
    Von OmpaOmpa im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 04.06.2011, 01:50
  2. Auslands bafög
    Von Freistoß im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 10.12.2010, 18:21
  3. Weiterförderung des "echten" Bafögs nach der neuen Regelung
    Von Emogirl im Forum Fachrichtungswechsel - Leistungsnachweise - Studienabbruch
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 28.04.2010, 15:29
  4. Auslands-BAFÖG !!!
    Von Sammy01 im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 15.12.2009, 06:03
  5. Weiterförderung nach Wechsel im 6. Fachsemester
    Von DrBish im Forum Fachrichtungswechsel - Leistungsnachweise - Studienabbruch
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 10.02.2007, 22:39

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein