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Thema: Änderung der Vermögen nach der Antragstellung

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Änderung der Vermögen nach der Antragstellung

    Ich bekome BAföG seit November 2009. Im 2010 haben mir meine Eltern eine 2ZiWohnung 48 qm gekauft. Im Februar erfolgte Eintrag ins Grundbuch. Die Wohnung ist vermietet und bleibt weiter vermietet. Muss ich jetzt beim BAföG meine Vermögensänderung melden? Ich bin ein Besitzer einer vermieteten Wohnung geworden?! Ich möchte keinen Ärger mit BAföG haben.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    693

    Standard

    Jetzt melden ist nicht notwendig. Aber bei der nächsten Antragstellung musst Du Dein Vermögen neu erklären.

    Maßgebend ist das Vermögen zum Zeitpunkt der (jeweiligen) Antragstellung.
    Ohne Gewähr

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