Hallo,
ich habe einige Fragen zum Einkommen während des Bafög-BWZs.
Welche Höhe dürfen die Einkünfte durch mehrere Nebenjobs während des Studiums nicht übersteigen? Bei einem Nebenjob müssten es ja 400 € sein (bzw. 255 € Freibetrag) - aber wie ist es bei zwei oder mehr Nebenjobs? Gilt hier die 400 € - Grenze oder (Bruttoeinkünfte) oder gilt dort wieder eine andere Regelung?
ich hatte in Erinnerung, dass die 400 € Monats-Grenze zweimalig überschritten werden darf - geht dies nur im Rahmen einer kurzfristigen Beschäfitgung (52 Tage/Jahr) oder auch anhand zweier kombinierter 400€- Jobs?
Danke für eine kurze Info.
Viele Grüße
Vroni
Du darfst insgesamt nicht mehr als durchschnittl. 400 € brutto je Monat des BWZ verdienen. Was darüber liegt, wird angerechnet. Ob Du das Geld gleichmäßig verdienst oder in wenigen Monaten, ist egal. Bei wievielen Arbeitgebern ebenfalls.
So eine Regelung kenne ich nicht.ich hatte in Erinnerung, dass die 400 € Monats-Grenze zweimalig überschritten werden darf - geht dies nur im Rahmen einer kurzfristigen Beschäfitgung (52 Tage/Jahr) oder auch anhand zweier kombinierter 400€- Jobs?
Ohne Gewähr
Danke für die schnelle Antwort!
Kann es sein, dass die 400 €-Grenze im Rahmen der Familienversicherung nur zweimal überschritten werden darf..?
danke für eine Info.
Lg Vroni
Diese Frage verstehe ich nicht. Die Anrechnungsweise des Erwerbseinkommens beim BAföG hat nichts damit zu tun, wie Du versichert bist.Kann es sein, dass die 400 €-Grenze im Rahmen der Familienversicherung nur zweimal überschritten werden darf..?
Schau Dir doch mal den § 22 Abs. 2 BAföG an.
Ohne Gewähr
In Ordnung, vielen Dank.
lg Vroni
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