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Thema: Bafög- Praktikumsvergütung wird angerechnet.

  1. #1
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    Standard Bafög- Praktikumsvergütung wird angerechnet.

    Hallo Leute,

    ich habe folgendes Anliegen:

    Gehe ab März ins Pflichtpraktikum vom Studium aus. Insgesamt belaufen sich die Einnahmen von dieser Tätigkeit auf 800 Euro, welche mir komplett auf den BWZ (12 Monate) angerechnet werden, also auch rückwirkend. Heißt das jetzt, ich muss die Summe sofort zurückzahlen, welche mir angerechnet wird? Bisher bekam ich 339 Euro Bafög. Danke für eure Auskunft.

    Freundliche Grüße

  2. #2
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    Standard

    Habe ich das richtig verstanden? 800 € brutto insgesamt?

    Wenn Du sonst keine Einkünfte hast, wird dieser Betrag schon vom Werbungskosten-Pauschbetrag von 924 € aufgefressen, so dass Du keine Anrechnung zu befürchten hättest.

    Für Vergütungen aus Pflichtpraktika gibt's keine Freibeträge.

    Und: Das eigene Einkommen wird auf alle Monate des Bewilligungszeitraums gleichmäßig verteilt, auch rückwirkend. Aber, wie gesagt, das dürfte bei Dir keine Rolle spielen.
    Ohne Gewähr

  3. #3
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    Standard

    Hi Snowblind, danke für deine Auskunft,

    Nee, es sind 800 Brutto pro Monat für ein halbes Jahr.

    Bisher bekam ich wie geschrieben 339 Bafög und 217 Unterhalt vom Vater. Das wurde im BWZ so festgelegt.

    Für das Praktikum werde ich eine neue Wohnung beziehen, 258 Euro im Monat.

    Nun ja, und da glaube ich, ich denke es wird mir etwas angerechnet werden...diese angerechnete Summe müsste ich dann zurückzahlen oder? Aber wann? Weil das Praktikumsgeld, das habe ich ja noch nicht mal verdient.

  4. #4
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    Wo ist hier der Edit-Button?

    Käme es zu einer Rückzahlung..auch den Zuschuss oder auch hier nur die Hälfte vom Bafög-Betrag?

  5. #5
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    Standard

    Okay, macht 4.800 € brutto im BWZ.

    Abzgl. Werbungskosten-Pauschbetrag von 924 € sind 3.876 €.

    Geteilt 12 (Monate) = 323 €.

    Abzgl. Sozialpauschale (21,5 %) = 253,55 € mtl. Anrechnung aufs BAföG. Rückwirkend ab dem 1. Monat des BWZ.

    Die Rückforderung ist zulässig. Das ist 'ne Besonderheit des BAföG: Das Einkommen wird - ggf. auch rückwirkend - gleichmäßig auf alle Monate des BWZ verteilt. Die Rückforderungsvorschrift nimmt keine Rücksicht darauf, ob die Förderung bereits verbraucht ist.

    Wenn Du höhere Werbungskosten haben solltest, mach sie geltend; das würde die Anrechnung für Dich verbessern.

    Der Bedarf dürfte sich mit der höheren Miete auf 584 € mtl. erhöhen.

    Alles ist hälftig Zuschuss und hälftig Staatsdarlehen. Auch die Rückforderung.

    Alle Klarheiten beseitigt?
    Ohne Gewähr

  6. #6
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    Standard

    Danke erstmal :-)

    Jo so ähnlich habe ich mir das schon gedacht. Was kann ich denn noch als Werbungskosten geltend machen? Eine Zugfahrt (600km)bis zum Praktikumsort bzw alle 4-5 Wochen die Heimfahrt in mein "richtiges" Zuhause.

    Wann muss ich die Rückforderung zahlen? Ich habe ja das Praktikumsgeld bisher nicht verdient, was aber schon angerechnet wird.

  7. #7
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Gern geschehen.

    Was kann ich denn noch als Werbungskosten geltend machen? Eine Zugfahrt (600km)bis zum Praktikumsort bzw alle 4-5 Wochen die Heimfahrt in mein "richtiges" Zuhause.
    Das kann ich Dir nicht genau sagen. Prinzipiell all das, was Du auch beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen könntest.

    Wann muss ich die Rückforderung zahlen?
    Im Prinzip sofort. Unverzüglich. Du kannst aber einen Stundungsantrag stellen.
    Ohne Gewähr

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