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Thema: Anrechnung von Unterhaltnachzahlungen?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    03.03.2010
    Beiträge
    1

    Standard Anrechnung von Unterhaltnachzahlungen?

    Hallo Forum.

    Meine Eltern sind seit meiner Kindheit getrennt und ich habe Jahrelang keinen Kontakt zu meinem Vater gehabt. Ausserdem ist er nicht seiner Unterhaltspflicht nachgegangen.
    Nun habe ich über Anwälte das ausstehende Unterhalt eingeklagt und über den Weg der Kontopfändung ca. 450€ vom Ausstehendem Unterhalt erhalten.
    Ich bin Student im 3. Semester und wohne mit meiner Lebensgefährtin zusammen. Ich habe bisher 450€ Bafög ausgezahlt bekommen und von meinerm Vater bis zu der Pfändung weitere 130€ erhalten (Differenz zum Bedarf, da mein Vater zuviel verdiente). Ich arbeite in einem 400€ Job und erhalte noch Kindergeld.
    Wie sieht jetzt die Lage aus? Wird das Gepfändete Geld ans Bafög mit angerechnet? Muss mein Vater weiterhin die 130€ zusätzlich bezahlen?
    Die Summe die ich ja nun erhalte ist ja eigentlich das erklagte Geld der letzten 21 Jahre in der er keinen Unterhalt gezahlt hat! (es stehen ca 17.000€ Unterhalt aus).
    Würde mich über rasche und qualitative Antwort freuen.
    Gruß

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    20.02.2010
    Beiträge
    689

    Standard

    Nein, keine Anrechnung.

    Wie viel Dein Vater lfd. zahlen muss, weiß ich nicht. Das ist 'ne zivilrechtliche Frage. Der BAföG-Bescheid ist ein reiner Förderungsberechnungsbescheid, der Deinen Vater nicht verpflichtet.
    Ohne Gewähr

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