Hallo,
folgende Situation:
Ich erhalte BaföG und ein privates Stipendium.
Dabei wird mein monatlicher BaföG-Satz um die Hälfte des Stipendiums gekürzt, da das Stipendium für den Lebensunterhalt ist.
Nun interessiert mich, ob die nicht angerechnete Hälfte des Stipendiums als Einkommen gewertet wird?
Also ob von den 400 Euro, die man im Schnitt monatlich nebenher verdienen darf, ohne dass der BaföG-Satz gekürzt wird, die Hälfte meines Stipendiums abgezogen wird?
Bsp:
BaföG-Satz: 400
Stipendium: 300
Anrechnung auf BaföG-Satz: 145
Neuer BaföG-Satz: 255
Nicht angerechneter Betrag des Stipendiums: 155
Gelten die 155 Euro nun als monatliches Einkommen?
Und wird dadurch mein anrechnungsfreier Betrag pro Monat (400 Euro) gekürzt?
Vielen Dank.
gruß
Nuramon
Versuche noch zu verstehen...
Auf Stipendien aus privater Hand gibt's normalerweise einen Freibetrag von 255 € mtl.
Stammt das Stipendium aus dem/einem Ausbildungsverhältnis? Gibt es zweckgebundene Anteile? Wird es aus öffentl. Mitteln gespeist?
Hi,
das Stipendium ist von einer privaten Firma und somit nicht aus öffentlichen Mitteln.
Es wird zur Unterstützung des Lebensunterhaltes für 1 Jahr gewährt. Danach muss ich mich erneut darum bewerben.
Die Firma bietet Stipendien an, welche über eine Einrichtung der Universität vergeben werden. Für das Stipendium musste ich keinerlei Verpflichtungen (also auch kein Ausbildungsverhältnis) eingehen.
Reale Zahlen:
Das Stipendium beträgt 500 Euro, wobei mein BaföG-Satz um 245 Euro gekürzt wurde.
Was meintest du mit: Freibetrag liegt bei 255 Euro? Denn das ist genau der Betrag, der nicht von meinem BaföG-Satz abgezogen wurde...
gruß
Nuramon
Richtig! So ist die Nummer doch nachzuvollziehen....
Wenn es heißt, dass 400 €-Jobs frei bleiben, so ist ein wesentlicher Bestandteil davon der Freibetrag von 255 €. Und den gibt's nur ein Mal, sprich der ist dann mal weg!
Wenn Du jetzt also noch was dazuverdienst, wird das auf die Förderung voll durchschlagen (oder jedenfalls fast).
Hi,
das würde also bedeuten, dass ich nebenher absolut gar nichts verdienen darf?
gruß
Nuramon
Nein, so nicht. Der Gedanke hinter meinem letzten Satz war nicht zu Ende gedacht.
Wenn Du in jedem Monat des BWZ einen 400 €-Job machst, heißt das jeden Monat etwa 255 € BAföG weniger.
Je weniger Monate im BWZ Du einen 400 €-Job machst, desto mehr bleibt prozentual vom Verdienten für Dich übrig. Machst Du nur zwei Monate im BWZ einen 400 €-Job, verlierst Du keine Förderung.
Ich könnte Dir erklären wie und warum, aber das würde den Rahmen hier sprengen.
Ohne Gewähr
Hi,
vielen Dank für deine Antwort.
Kannst du mir vielleicht Hinweise geben, wo ich das Ganze selbst nachlesen & verstehen kann?
gruß
Nuramon
Nachlesen kannst Du hier (siehe BAföG-Portal des BMBF ):
§ 21 Abs. 2 Nr. 1 BAföG
§ 21 Abs. 3 Nr. 4 BAföG
§ 22 Abs. 1 und 2 BAföG
§ 23 Abs. 1 BAföG
Tz 21.1.31 und 22.1.1 BAföGVwV (allerdings 77 € statt 76,67 €)
Ich versuch' mal 'ne Kurzfassung: Dein Bruttoeinkommen im BWZ wird zusammenaddiert. Dann kommen die Werbungskosten runter (77 € für jeden Monat des BWZ). Das Ergebnis wird durch die Zahl der Monate des BWZ geteilt. Davon wird die Sozialpauschale abgezogen (21,5 %).
1. Beispiel: 12-Monats-BWZ, 4.800 € brutto. Abzgl. 924 € Werbungskosten = 3876 €. Geteilt 12 = 323 €. Abzgl. Sozialpauschale = 253,55 € Anrechnung.
1. Beispiel: 12-Monats-BWZ, 2.400 € brutto. Abzgl. 924 € Werbungskosten = 1.476 €. Geteilt 12 = 123 €. Abzgl. Sozialpauschale = 96,55 € Anrechnung.
Alles klar?![]()
Ohne Gewähr
Hi,
vielen vielen Dank.
Es wird "klarer"...
Die 21,5% für Sozialabgaben kann ich nicht geltend machen, da ich keine Abgaben zu leisten habe.
D.h. wenn ich nebenher noch etwas verdienen wollte, dürfte ich nicht über 924 Euro kommen, sofern ich diese vollständig als Werbungskosten absetzen kann.
Richtig?
gruß
Nuramon
Du näherst Dich der Wahrheit mit Riesenschritten!
Auch auf die Einkünfte aus 400 €-Jobs gibt's die Sozialpauschale; ansonsten ist Deine Annahme bzw. die dazugehörige Rechnung richtig.
Guck Dir mal mein erstes Beispiel an: Abzüge und Freibeträge sind genau so konzipiert, dass ein mtl. 400 €-Job frei bleibt - wenn nicht, wie bei Dir, noch ein privates Stipendium hinzukommt.
Den Werbungskosten-Pauschbetrag von 924 € bzw. 77 € gibt's immer bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, wie beim Finanzamt. Hast Du höhere Werbungskosten: Umso besser! Geltend machen!
Ohne Gewähr
Hi,
ich hab eben den Bafög-Rechner von dieser Seite benutzt.
--> BAföG-Rechner - Anspruch berechnen - Berechnung BAfoeG
Nach §21 Abs. 3 Satz 2 ist die Ausbildungsförderung (Stipendium) in der Anrechnung gleichzusetzen mit der (Halb-) Waisenrente.
Wenn ich dort nun die Halbweisenrente auf 365 Euro setze, dann entspricht die Anrechnung genau 245 Euro und kürzt das Bafög somit genau so wie bei mir.
Als Einkommen kann ich nun immernoch 4800 Euro verdienen, ohne dass mein Bafög weiter gekürzt wird (laut Rechner).
Arbeit nun der Rechner nicht korrekt?
gruß
Nuramon
Für die Freibeträge gilt § 23 BAföG. Nach Abs. 4 Nr. 1 gibt's auf 'ne Waisenrente einen gesonderten Freibetrag von 120 €. Den gibt's für Dein Stipendium nicht.
Ohne Gewähr
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