+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Erstantrag, 50% eines Hauses geerbt, trotzdem Bafög möglich?

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    14.01.2010
    Beiträge
    1

    Standard Erstantrag, 50% eines Hauses geerbt, trotzdem Bafög möglich?

    Hallo und guten Morgen,
    ich habe in 2007 durch den Tod meines Vaters unser Haus (ca. 90 qm) zu 50% geerbt. Auf Grund von einem sehr hohen Schuldenbetrag, den meine Mutter alleine abdecken muss (ist Angestellte), ist das Haus (sehr renovierungsbedüftig) m.E. nicht zu verwerten.
    Habe im Oktober 2009 das Studium begonnen und den Erstantrag gestellt.
    Meine Mutter kann mich auch finanziell nicht unterstützen. Habe ich eine Chance trotzdem Bafög zu erhalten?, oder wird das auf Grund des "Vermögens" abgeschmettert werden.
    Welche Möglichkeit habe ich in einem solchen Fall? Vielen lieben Dank für eure Hilfe. Vielleicht ist der Fall ja schon mal aufgetreten und ich habe ihn im Forum nur nicht gefunden, dann sorry.

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
    Registriert seit
    10.09.2006
    Ort
    Burgdorf/ Hannover
    Beiträge
    2.001

    Standard

    Wer wohnt den in dem Haus. Wenn du oder deine Mutter in dem Haus wohnen, kann dies aus der Vermögensanrechnung als "Härtefall" auf Antrag von der Berücksichtigung freigestellt werden.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. bafög erstantrag + auszog von zu hause
    Von Fran im Forum Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 10.04.2011, 18:38
  2. Verkauf eines geerbten Hauses
    Von supernova im Forum Einkommen und Vermögen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 03.01.2010, 15:13
  3. Eigentum & Schulden geerbt
    Von gobbos.gs im Forum Einkommen und Vermögen
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 21.12.2009, 20:23
  4. Wahreinschlich kein Bafög da Haus geerbt
    Von Norenia im Forum Einkommen und Vermögen
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 18.04.2009, 18:49
  5. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 12.01.2009, 21:43

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein