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Thema: Bafög trotz Wohneigentum !?

  1. #1
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    Standard Bafög trotz Wohneigentum !?

    hallo,
    ich werde im januar kommenden jahres meine berufsausbildung abgeschlossen haben und möchte dann ab märz 2010 ein darauf aufbauendes studium beginnen. nun stelle ich mir die frage, ob und wieviel befög ich bekommen kann.

    ich bewohne zusammen mit meinen eltern eine eigentumswohnung, die allerdings in meinem eigentum steht (erbe vom verstorbenen großvater). meine eltern haben selbst kein weiteres wohneigentum und beziehen auch nur eine niedrige rente bzw. niedriges gehalt.

    momentan trage ich mit meiner ausbildungsvergütung einen großteil der anfallenden warmkosten / nebenkosten (ca. 280€/ Monat), da das einkommen meiner eltern zum größten teil zur tilgung von altlasten verwendet wird.

    nun stelle ich mir die frage, ob ich (trotz des eigentums) befög-berechtigt bin. die wohnung zu verkaufen und dann von dem geld mein studium zu finanzieren, wäre ja auch blödsinn, da dann meine eltern auf der straße stehen würden.

    auch ein verkauf an meine eltern kommt nicht in frage, da evtl. die gefahr bestehen würde, dass dann die wohnung durch die altlasten meiner eltern in die zwangsversteigerung geraten könnte.

    über aufschlussreiche antworten / anregungen wäre ich sehr dankbar...

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Die angemessene Eigentumswohnung kann von der Anrechnung auf das Vermögen auf Antrag ausgeschlossen werden, sofern es sich um unbillige Härte handeln würde (§ 29 Abs. 3 BAföG)

    VwW 29.3.2 Eine Härte liegt insbesondere vor,

    a. wenn die Vermögensverwertung zur Veräußerung oder Belastung eines im Sinne des § 88 Abs. 2 Nr. 7 des Bundessozialhilfegesetzes angemessenen Hausgrundstücks, besonders eines Familienheims oder einer Eigentumswohnung, die selbstbewohnt sind oder im Gesamthandseigentum stehen, führen würde,
    (...)
    Hierbei kommt es nun auf die Größe der Wohnung an. Für dich als Student, wenn du alleine in der Wohnung leben würdest, würden 70m² al angemessen durchgehen.

  3. #3
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    danke, das klingt ja schonmal recht gut.

    die wohnung ist ca. 80 qm groß, das dürfte bei 3 Personen doch als angemessen gelten?

    beim bafög-amt würde es dann so gewertet werden, als ob ich quasi bei meinen eltern wohnen würde? oder gibt es dennoch eine möglichkeit, die 146 € (zuschuss miete) zu bekommen? ich habe ja schließlich monat für monat kosten von ca. 280 €, die ich durch die wohnung zu leisten habe...

    oder wäre wohngeld da eine alternative?

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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    Nein, Wohngeld wäre keine Alternative, da BAföG den Bezug von Wohngeld ausschließt.

    80m² dürften da wirklich angemessen sein. Man müsste es so drehen, dass du einen eigenen Hausstand hast, was ja real der Fall ist, und deine Eltern bei dir wohnen. Dann könntest du neben den 146€ noch zusätzlich 72€ erhalten.

  5. #5
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    das mit dem eigenen hausstand klingt ja schonmal ganz gut. ich frage mich grad nur, wie ich das dann im bafög-antrag darstellen soll.

    in feld 39 wird ja nach einem eigenen haushalt gefragt, sollte ich hier dann mit "ja" antworten (da eigener hausstand)?

    in feld 56 (frage nach dem wohnen bei den eltern) dann mit "nein" antworten und anschließend meine nebenkosten angeben sowie zahl der bewohner (hier: 3) angeben?

    und bei vermögen in feld 97 dann also den zeitwert der eigentumswohnung eintragen?

    würde das amt die dann vorliegende unbillige härte daraus denn so einfach erkennen und die zusammenhänge verstehen?

    auch das mit dem eigenen haussstand ist aufgrund der gleichen adresse der eltern so doch auch nur schwer nachvollziehbar oder?

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