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Thema: Schmerzensgeld anrechenbar als Einkommen / Vermögen?

  1. #1
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    Standard Schmerzensgeld anrechenbar als Einkommen / Vermögen?

    Also, zunächst einmal würde ich gerne wissen, wie das ist, wenn ich zu der Zeit in der ich Bafög bekomme, Schmerzensgeldzahlungen ( >=1000€) erhalte, also weil man ja nicht mehr als 400€ im Monat haben darf, und ich so pro Monat schon 314€ extra bekomme.
    Wird mir dann im nächsten Jahr weniger Bafög gezahlt, oder muss ich das dann sogar sofort melden, und meinen Antrag aktualisieren?
    Weiterhin würde ich gerne wissen, was ich beim Gehalt von meinem Vater eintragen soll, wenn der neu verheiratet ist, er aber in Erziehungszeit ist und nur seine Frau Geld verdient, er also eigentlich kein eigenes Einkommen hat.

    Über Antworten wäre ich echt froh!

    LG

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Das Schmerzensgeld ist kein Einkommen und Vermögen, welches angerechnet wird, siehe VwV 29.3.2 b zu § 29 BAföG, da es eine Härte darstellen würde, dieses Vermögen zu verwerten.

    29.3.2 Eine Härte liegt insbesondere vor,
    ...
    b. soweit das Vermögen zur Milderung der Folgen einer körperlichen oder seelischen Behinderung bestimmt ist oder nach einem erlittenen Personenschaden der Deckung der voraussichtlichen schädigungsbedingten Aufwendungen für die Zukunft dienen soll,
    ...
    Demnach kannst du es als Vermögen angeben, es aber nach § 29 Abs. 3 BAföG freistellen lassen.

    Zum Einkommen deines Vaters:
    Prinzipiell zählt das vorletzte Jahr, also für 2009 --> 2007 zur Einkommensanrechnung. Wenn aber dein Vater aktuell kein Einkommen hat, kannst du auch einen Aktualisierungsantrag stellen, so dass das aktuelle Einkommen (also 0 Euro) berücksichtigt wird.

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