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Thema: Vater arbeitslos, allerdings Abfindung bekommen

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Vater arbeitslos, allerdings Abfindung bekommen

    Moin,

    ich fange Oktober an zu studieren.
    Mein Vater hat Januar 2009 ne 6stellige Ablösesumme bekommen und arbeitet seitdem nicht mehr, bekommt also auch keinen Lohn.

    Soll ich nun sofort Bafög normal beantragen (sein Einkommen vor 2 Jahren lag bei etwa 3300 Brutto) oder sofort einen Aktualisierungsantrag mitschicken?
    Würde das Bafäg-Amt bei solch einem Aktualisierungsantrag den Durschnittslohn dieses Jahres(Ablöse/12) nehmen oder ist nur das absofortige Einkommen ab Oktober (also praktisch nix) geltend?
    Falls der Durschnittslohn genommen wird, wäre es ja klüger wenn ich diesen erst ab 2010 verschicken würde, denn dann bekommt er Arbeitslosengeld, sehe ich das richtig?

    Könnt ihr mir da bitte weiterhelfen bzw hat jemand ein paar Tipps dazu?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Standard

    Die Abfindung bei deinem Vater ist kein Einkommen sondern als Vermögen zu behandeln. Vermögen der Eltern findet bei der BAföG Ermittlung keine Anrechnung. Ich würde also einen Aktualisierungsantrag stellen, so dass das aktuelle Einkommen berücksichtigt wird.

    Klausi
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Okay, danke
    Also dieses Jahr bekommt er ca 2000 Brutto=Netto (meine Mutter 900 Brutto; 600 Netto), ab Januar 2010 allerdings ALGI.
    Ich hab gehört, dass so einen Aktualisierungsantrag nur einmal pro BWZ gilt.
    Wäre es dann nicht vielleicht klüger Bafög erst ab Januar zu beantragen und gleich einen Aktualisierungsantrag mitzuschicken?

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