Hallo,
ich habe während der Schule, d.h. ungefähr von Januar 2006 bis Mai 2008 einen Nebenjob gehabt, wobei ich ca. 300 Euro im Monat verdient habe. Muss ich das auf der Anlage 1 zu Formblatt 1 "Beruflicher und Schulischer Werdegang" angeben, oder ist das fürs Bafög irrelevant?
Außerdem ist mir immer noch nicht so ganz klar, ob ich, wenn ich ca. 2000 Euro auf dem Sparbuch habe, das angeben muss oder ob ich nur Beträge über 5200 Euro auch angeben muss.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Das musst du natürlich nicht angeben, weil ein Nebenjob kein beruflicher oder schulischer Werdegang ist
Wenn dein Vermögen unter dem Freibetrag liegt, musst du nichts angeben.
Klausi
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten
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