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Thema: Zuflussprinzip bei Betriebsrenten

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Beiträge
    2

    Standard Zuflussprinzip bei Betriebsrenten

    Hallo,

    mein Vater ist seit November 2008 Rentner.
    Im Januar 2009 bekam er seine Betriebsrente als Einmalzahlung.
    Diesen Betrag habe ich natürlich angegeben und bekomme dadurch laut AfA kein Bafög.
    Grund: Zuflussprinzip dadurch wird der gesamte Betrag auf 2009 angerechnet.
    Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, denn mein Vater möchte diesen Betrag nicht komplett in 2009 ausgeben, sondern länger etwas davon haben.
    Laut § 2 Betr.AVG. heißt es doch, das betriebliche Altersversorgungen bei der Vermögensanrechnung außer Betracht zu ziehen sind, wenn sie ausschließlich arbeitgeberfinanziert sind und ein Zugriff auf diese vor Eintritt des Versorgungsfalles ausgeschlossen ist.
    Was ist nun richtig ?

    Gruss

    bb81

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Standard

    Das ist mal echt ne gute Frage. Wenn die Rente als Einmalzahlung ausgezahlt wurde, müsste sie nach meinem Empfinden auf eine bestimmte Laufzeit ausgelegt sein und nicht im Monat/ Jahr der Auszahlung als Einkommen angerechnet werden. Zumal man es nicht nur als Einkommen sondern auch als Vermögen auslegen könnte, wenn es eine größere Summe ist.

    Klausi
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

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