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Thema: Wahreinschlich kein Bafög da Haus geerbt

  1. #1
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    Standard Wahreinschlich kein Bafög da Haus geerbt

    Hallo
    Ich habe jetzt folgendes Problem:

    Mein Vater ist vor 5 Jahren gestorben und hat mir ein 1/8 seines Hauses hinterlassen, in dem ich immoment aufgrund meines studiums nicht lebe, nur meine mutter mit meinem Bruder. Meine Mutter bekommt etwa 850 euro monatlich witwenrente und ich und mein Bruder 232 euro halbweisenrente.
    Also sind wir Bafög berechtigt meiner Meinung nach

    Jetzt habe ich im August meinen Antrag abgeschickt und habe bis heute keinen Bescheid bekommen, da es irgendwelche Probleme mit dem besagten Haus gibt.

    Jetzt hat meine Sachbearbeiterin vor kurzem anklingen lassen, als ich zum x-ten mal sinnlos da war um den neusten stand zu erfahren, dass ich aufgrund meines vermögens wahrscheinlich kein Bafäg bekommen soll...Aber ich habee ja kein Vermögen und meine mutter kann mir auch nichts bezahlen

    Ist das denn dann so rechtens oder könnte man bei einem negativen bafögbeischeid da schnell was erledigen...weil geld für Miete und Strom usw. wird auch ziemlich knapp

    vielen Dank schon mal im vorraus ich hoffe jemand kann mir weiter helfen

  2. #2
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    Hallo, leider kann ich dazu auch nicht viel sagen, da die auf den Ämtern auch ständig was anderes behaupten. Ich würd dran bleiben, von irgendwas muss man ja leben.
    Aber mal was anderes, bis wann bekommt man denn die Halbweisenrente? Bis Ende einer Ausbildung?
    Lg

  3. #3
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    Die Halbweisenrente bekommt man soviel ich weiß, wenn man ein Studium oder eine Ausbildung beginnt bis zum 27. Lebensjahr

  4. #4
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    Hallo,

    wir haben genau das gleiche Problem: Vor eineinhalb Jahren ist unsere Mutter gestorben und mein Bruder und ich haben je 1/8 des Hauses geerbet. Davon können wir uns allerdings nichts kaufen, das "Vermögen" steht uns nicht zur Sicherung unseres Lebensunterhalts zur Verfügung. Das sieht das BaföG-Amt aber anders: Wir könnten ja ein Darlehen aufnehmen, oder den Teil verkaufen oder vermieten. Nur wer soll denn bitte so einen geringen Anteil eines Einfamilienhauses kaufen wollen? Und außerdem: Ist es rechtens, dass wir gezwungen werden können, unser Erbe zu verhöckern?
    Wir sind total frustriert: Durch den Tod unserer Mutter sind wir schon genug bestraft. Jetzt macht uns das BaföG-Amt noch zusätzlich das Leben schwer. Eine schreiende Ungerechtigkeit!

    Wer kann helfen?

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Wenn das Haus zu 1/8 Dir gehört, dann muss es ja noch Personen geben, die 7/8 am Haus halten. Hier könnte man anfragen und versuchen, den Anteil zu verkaufen.

    Ich weiß, dass es doof klingt, aber im Sinne des Gesetzes seid Ihr nicht bedürftig, da Vermögen besteht, unabhängig davon, ob man da heran kommt oder nicht.

    Und außerdem: Ist es rechtens, dass wir gezwungen werden können, unser Erbe zu verhöckern?
    Ja, weil es dem Amt egal ist, wo das Geld bzw. Vermögen herkommt.

    Vom Grundsatz her ist BAföG für Bedürftige bestimmt. Wer Vermögen hat, ganz gleich, woher es kommt, ist nicht bedürftig.

    Klausi
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

  6. #6
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    Irgendwie blicke ich überhaupt nicht mehr durch bei diesen ganzen Erbschaftssachen. Wenn man selber in dem geerbten Haus wohnt, wird es nicht als Vermögen angerechnet (greift dann dieses Billigkeitsdings, wovon du eben geschrieben hast).

    Und weil Norenia jetzt nicht in dem Haus wohnt, muss sie sich ausbezahlen lassen? Oder wie oder was?

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