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Thema: Elterneinkommen bei Teilzeit

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Elterneinkommen bei Teilzeit

    Hallo liebe Forumsteilnehmer. Mich würde interessieren, ob bei der Leistungsermittlung der Eltern brücksichtigt wird, wenn ein Elternteil nur 30 statt 40 Stunden pro Woche arbeitet. WIrd dann das tatsächlich erzielte Einkommen hochgerechnet, wie es bei Vollzeit wäre. Ansonsten würde die Leistungsfähigkeit ja verzerrt berücksichtigt. Würde mich freuen, wenn einer etwas dazu sagen könnte. Viele Grüße aus Köln, ciao Herb.

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Nein, er gilt das tatsächlich erzielte Einkommen.

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