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Thema: Einkommen vom leiblicher Vater oder Stiefvater?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Einkommen vom leiblicher Vater oder Stiefvater?

    Hallo,

    bin 17, fange im Nov. eine schulische Ausbildung in Potsdam an. Meine Eltern waren nicht miteinander verheiratet, Erzeuger hat noch nie was gezahlt (wir wissen nicht mal, wo der lebt). Mutter hat einen neuen Lebensgefährten. Meine Frage nun: Wird auch das Einkommen des Lebensgefährten meiner Mutter angerechnet? Und wie sieht's aus, wenn meine Mutter den heiratet?

    Danke schon mal,
    Oma Wetterwachs

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    der Lebensgefährte oder künftige Mann Deiner Mutter hat mit Deinem BAföG Anspruch nichts zu tun. Der leibliche Vater muss sein Einkommen nachweisen. Wenn Ihr wirklich nicht wisst wo er wohnt müsst Ihr dem Amt die letzte bekannte Anschrift und das Geburtsdatum mitteilen. Die finden denn dann schon

    Gruss Andy

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Ich beginne demnächst mein Studium. Meine Eltern sind miteinander verheiratet, wobei mein Vater nur mein Adoptivvater ist. Mit meinem leiblichen Vater(Erzeuger) habe ich keinen Kontakt. Welches Einkommen wird angerechnet - Adoptivvater oder leiblicher Vater?

    Danke

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