bezieht sich mit auf folgenden artikel: http://www.bafoeg-aktuell.de/forum/b...nnbar-934.html
und es geht um die gleiche frage, allerdings im falle 2 unverheirateter partner. is das da ebenso möglich oder gilt die verlinkt angegebene regelung nur bei Verheirateten?
und um wieviel steigt das freivolumen des eigenen kontos bei heirat, wenn beide ihr eigenes haben? auf 6000 euro?
Vielen dank.
Geändert von Pikay (21.07.2008 um 10:30 Uhr)
wenn das Konto auf beide Namen läuft wird auch bei unverheirateten Paaren die Hälfte auf dem BAföG Empfänger angerechnet.
Bei Heirat erhöht sich der Freibetrag auf 6.000 € die der BAföG Empfänger als Vermögen anrechnungsfrei haben darf.
Gruss Andy
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