Ich erhalte Erziehungsrente von der ich lt. Finanzamt 50 % versteuern muss. Also die gleiche Besteuerung, wie bei der Altersrente. Das will mir aber nicht einleuchten, da diese Rente doch eine Unterhaltsersatzleistung ist, weil der Geschiedene Mann verstorben ist. Diese Rente fällt weg, wenn das jüngste Kind 18 wird.
Ich kann es nicht ganz glauben, das diese Rente alle gleich besteuert werden, gibt es da nicht eine Sonderregelung?
Danke
Andrea
Ab wann wird denn die Rente gezahlt? Soweit mir bekannt, ist die Erziehungsrente eine Leibrente, so dass sich die Ertragsanteile nach § 22 EStG richten bzw. nach § 55 EstDV.
Welche Grundlagen hat das Finanzamt für den Ertragsanteil angesetzt?
Ich bekomme die Rente seit Mai 2003, in 2003 war sie steuerfrei, 2004 wurde mi einem Ertragsanteil von 12 % versteuert und ab 2005 mit 50%. Weil ich davon ausgegangen bin, dass es sich bei der Besteuerung von Renten um Altersrenten handelt, habe ich es nicht angegeben und musste jetzt eine Riesensumme nachzahlen. Ich erhalte die Rente bis Juli 2013, da wir mein jungster Sohn 18 jahre alt.
hallo stoeckchen,
bekomme seit 2002 erziehungsrente und mir war nicht klar dass diese jetzt zu versteuern ist hat mir auch keiner gesagt.
selbst die mitarbeiter der rentenstelle wussten noch nicht mal was eine erziehungsrente ist und mussten nachfragen.
ich stehe jetzt auch vor einer nachzahlung und bin verzweifelt
mit welchem betrag muss man ungefähr rechnen. kenne mich überhaupt nicht aus
gruss eme3ly
Hallo,
es gibt ein Urteil des BFH vom 26.11.2008, Az. XR 31/07 darüber, daß Schadensersatzrenten nicht steuerpflichtig sind, da die Leistungen lediglich den Unterhaltsanspruch ausgleichen und kein Ersatz für steuerpflichtige Einnahmen darstellt.
Meiner Meinung nach müßte das analog auch für die Erziehungsrente gelten. Kennt jemand ein entsprechendes Urteil?
Angeblich werden Erziehungsrenten beim Finanzamt Köln nicht besteuert !!!
Hallo zusammen, alles versucht auch das mit der Schadenersatzrente, weil die Erziehungsrente im grundegenommen eine ist.....aber die Erziehungsrente gilt im Gesetz als Leibrente aus der gesetzlich Rentenversicherung und wird deshalb mit 50 % versteuert.
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