Hallo,
ich bin seit 05.05 geschieden. Wir haben eine Unterhaltsregelung von 1190.- € /Monat getroffen, da meine Ex keine Arbeitsobliegenheit hatte. Nun ist sie Erwärbstätig mit ca. 1200.- € / Netto /Monat. Macht es Sinn nach dem neuen Scheidungsgesetz den Unterhalt anzufechten. Die damals getroffene Regelung läuft bis zum Sanktnimmerleinstag.
Bin für jegliche fundierte Antwort dankbar !!
Gruß Hans
Natürlich macht es Sinn, den Schrieb anzufechten. Unterhaltsanspruch setzt immer Bedürftigkeit voraus. Mit einem Einkommen von 1200€ besteht keine Bedürftigkeit seitens deiner Ex-Frau.
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