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Thema: Auf Grund Scheidungsvereinbarung noch Zahlen ?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Frage Auf Grund Scheidungsvereinbarung noch Zahlen ?

    Hallo,
    ich bin seit 05.05 geschieden. Wir haben eine Unterhaltsregelung von 1190.- € /Monat getroffen, da meine Ex keine Arbeitsobliegenheit hatte. Nun ist sie Erwärbstätig mit ca. 1200.- € / Netto /Monat. Macht es Sinn nach dem neuen Scheidungsgesetz den Unterhalt anzufechten. Die damals getroffene Regelung läuft bis zum Sanktnimmerleinstag.

    Bin für jegliche fundierte Antwort dankbar !!

    Gruß Hans

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Natürlich macht es Sinn, den Schrieb anzufechten. Unterhaltsanspruch setzt immer Bedürftigkeit voraus. Mit einem Einkommen von 1200€ besteht keine Bedürftigkeit seitens deiner Ex-Frau.

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