Ich versteh die Welt nicht mehr.:

Ein guter Freund von mir wurde 2007 (nach ca 20 Ehej.) geschieden,gerichtlich wurde ein befristeter Unterhalt von 3 Jahren festgelegt.
Die Ex, gelernte Bankkauffrau betreut seitdem die minderjährige Tochte(11 J)
der Sohn (17 J) blieb aus eigenem Wunsch beim Vater.

Seit ca. 2 Jahren bezog die Ex Hartz4. Mein Freund zahlte nach der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt für Kind und eben nachehel. Unterhalt für die Frau (45) . Für seinen Sohn wurde nur so eine Art Naturalienunterhalt angerechnet, da Vater und Sohn im eigenen Haus lebte.

Nun ist die Situation so:
1.Mein Freund mußte das Wohneigentum verkaufen, da die Ex darauf bestand, leider tilgte der Verkaufswert gerade so die Hypotheken.
2.Er verlor seinen Arbeitsplatz, bekam aber eine Abfindung. Da die Kündigungsfrist vom AG nicht eingehalten wurde, bekommt er momentan überhaupt keine Bezüge und lebt von der Abfindung.
3. Die Unterhaltsbefristung für die Ex-Gattin ist Ende April '10 ausgelaufen.

Die Arge in Zusammenhang mit dem Jugendamt verlangt nun von meinem Freund weiterhin Unterhalt für die Frau in bisheriger Höhe obwohl
1. der Unterhaltsanspruch ja eigentlich abgelaufen ist,
2. sie wieder halbtags arbeitet,
3. sie keine gesundheitlichen Einschränkungen hat und eigentlich auch voll arbeiten könnte.

Die Arge u. Jugendamt sind der Auffassung, daß es uninteressant ist, ob der Unterhalt seinerzeit befristet wurde, den Anspruch haben sie jetzt, da die Ex diesen an sie abgetreten hat und deshalb hat er weiter zu zahlen.
Und es interessiert sie auch nicht ob er arbeitlos oder H4ler ist, er hat zu zahlen.
Sie haben ihm bereits mit Vollstreckung gedroht.

Er ist jetzt 50 Jahre alt,schwerbehindert(beinamputiert) und hat 30 jahre lang ununterbrochen gearbeitet.

Wie könnte hier die Rechtslage sein? Muß er tatsächlich an die Arge u Jugendamt weiter den Unterhalt für die Ex zahlen, solange sie nicht oder nicht voll arbeitet?vielleicht lebenslänglich?

Die haben nicht mal berücksichtigt, daß die Frau in Teilzeitstelle arbeitet. er soll scheinbar voll für die Aufstockung zum Teilzeitjob aufkommen, statt die Arge. Was das Jugendamt damit zu tun hat, ist mir auch nicht klar, aber über diese Behörde läuft das Ganze.

Ich hab leider trotz intensiver Recherche in den BGB- und anderen Seiten keine eindeutige Antwort auf meine Frage gefunden.

Vielen Dank im Voraus für Ratschläge
LG