Hallo,
ich bin seit Mai 2005 rechtskräftig geschieden und zahle seitdem Ehegattenunterhalt in Höhe von 717,00 Euro monatlich. Im Scheidungsurteil erging damals in beiderseitigem Einvernehmen der Beschluss, dass der Ehegattenunterhalt für die Dauer von 5 Jahren gleich bleibt. Unabhängig davon, ob mein Einkommen steigt oder meine Ex-Frau nebenher Einkünfte hat. Diese 5-Jahres-Frist läuft nun ab und ich wüsste gerne, ob ich weiterhin Unterhalt an sie zahlen muss oder diesen zumindest reduzieren kann.
Unsere gemeinsamen Kinder, die bei meiner Ex-Frau leben, sind 8 und 11 Jahre alt. Die Eltern meiner Ex-Frau leben in der Wohnung unter ihr im gemeinsamen Zweifamilienhaus.
Hat meine Frau die Verpflichtung zumindest halbtags zu arbeiten? Inwieweit wirkt sich das auf die Unterhaltszahlungen aus?
Vielleicht hat ja sogar jemand Erfahrungen mit einem gleichgelagerten Fall.
Danke schonmal im voraus für Tipps und Hinweise!
Die Kinder sind langsam alt genug, dass deine Ex-Frau arbeiten gehen könnte. Um den Kindesunterhalt wirst du natürlich nicht herumkommen, der Ehegattenunterhalt wird sicherlich eingestellt bzw. reduziert werden können. Deine Ex hat auch die Pflicht, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Ich würde, wenn der Vertrag abgelaufen ist, den Unterhalt für die Ex vorerst einstellen und dann abwarten was passiert. Mäkelt sie rum, dass du weiter zahlen sollst, würde ich ihr das mit der Arbeitssuche nahelegen![]()
hallo pikary,
das mit dem kindesunterhalt ist klar. den zahl ich für meine süßen ja auch gerne.
mir ging es nur um den ehegattenunterhalt und da bedanke ich mich ganz herzlich bei dir für den tipp. werd's so machen und dann mal sehen was passiert.
herzliche grüße
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