ich wurde am im Juni 2006 nach 23 jähriger Ehe geschieden.
Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor. Der Lebensmittelpunkt der älteren Tochter (geb. 1987) ist bei mir und als Lebensmittelpunkt der jüngeren Tochter (geb. 1992) wurde meine Frau vereinbart.
Im notariellen Scheidungsfolgvertrag wurde folgendes vereinbart.
a)Ehegattenunterhalt bis Dez. 2007 in Höhe von 2.000,00 € monatlich.
b) Kindesunterhalt entsprechend Titel des Jugendamtes (505 €)
Im Dezember 2007, sollte der Ehegattenunterhalt neu verhandelt werden (Tochter wurde dann 16).
Meine damalige Frau und ich haben uns damals ohne anwaltliche Unterstützung und notarielle Beglaubigung auf einen Ehegattenunterhalt von 1.500 € geeinigt.
Darüner hinaus trage ich an allen der bei meiner Frau lebenden Tochter entstehenden Sonderkosten mindestens die Hälfte.
- Nachhilfeunterricht, Schulausflüge, Führerschein. Ich zahle dieser Tochter monatlich ein zusätzliches freiwilliges Taschengeld von 40Euro. Ich schenkte Ihr Weihnachten 2008 zu ihrem 16. Geburtstag einen Roller (2.300Euro), das Taschengeld soll die Spritkosten abdecken.
Bei der Scheidung bekam meine damilge Frau den halber Erlös des Verkaufs unseres damaligen Hauses. Alle Möbel, das komplette Hausinventar, das kostenlose Wohrecht bis ihr neues Haus fertiggestellt war sowie eine beträchtliche Geldsumme.
Ich wollte damit einen Rosenkrieg vermeiden, bei dem es letztendlich nur Verlierer gibt (außer den Anwälten) und der insbesondere die beiden Töchter stark belastet hätte.
Ich möchte den Unterhalt gerne zumindest Schrittweise einstellen.
Meine Frau hat ihr ganzes Leben aktiv am Berufsleben teilgenommen, sie hat eine Halbtagsstelle, die sich nach meiner Einschätzung in eine Ganztagstelle wandeln lassen müsste.
Ich bin seit 2006 wieder verheiratet. Meine Frau brachte 2 Kinder mit in die Ehe (20 und 17 Jahre) die beide bei uns leben.
Die bei mir lebende leibliche Tochter hat eine eigene Wohung und studiert. Ich unterstütze sie monatlich mit 640 € sowie einer Beteiligung an so manchen Sonderkosten.
Ihr Studium wir diesen Oktober erfolgreich beedet sein.
Da Deine Ex-Frau zr Zeit keinen Unterhaltstitel hat, kannst Du sofort den Unterhalt kürzen oder auch einstellen. Nach meiner Meinung müsste Deine Frau längst Vollzeit arbeiten. Fordere Sie auf Dir nachzuweisen, was sie seit eurer Scheidung unternommen hat, selbst für Ihren Unterhalt zu sorgen, indem sie sich um eine Vollzeitstelle bemüht hat. Das neue Unterhaltsrecht, das seit 01.01.2009 gilt, ist da voll auf deiner Seite. Droh ihr erhebliche Unterhaltskürzung an. Sie muss sich selbst versorgen. Zumindest kann sie nicht darauf bauen, dass Du ihr bis zu ihrer Verrentung Unterhalt zahlen wirst. Das neue Recht sieht das nicht vor. Ich empfehle Dir dringend eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für Familienrecht. Der kennt sich mit dem neuen Recht bestens aus.
Gruß Chiemsee
vielen Dank,
genau das werde ich auch tun. Ich stelle zur Zeit alle relevanten Dokumente zusammen.
Deine Antwort hat mich bestärkt dieses Thema offensiv anzugehen.
schönes Wochenende
Marlboro
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