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Thema: Trennungsunterhalt-Rechtsanwalt wechseln?

  1. #1
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    Standard Trennungsunterhalt-Rechtsanwalt wechseln?

    lebe seit November 2006 von meinem Nochehemann getrennt, aber im gleichen Haus. Bis heute habe ich noch keinen Trennungsunterhalt bekommen. Lebe von meiner kleinen Rente, die aber hinten und vorne nicht reicht. Der Unterhalt ist gerichtlich beantragt. Gerichtstermin war schon, aber es ist ertagt worden, da seitens von meinem Nochehemann Unterlagen fehlten. Frist gesetzt, nicht eingehalten worden, zu Bussgeld zahlen verurteilt worden, ingnoriert, Haftstrafe angedroht, aber im letzten Moment schnell Bussgeld gezahlt, aber immer noch nicht gezahlt. Seit dem [B][U]o1.12.2009 hat sich nichts mehr getan. Habe meine Rechtsanwältin viele male aufgefordert entlich etwas zu tun, aber es passiert nichts. Soll ich den Anwalt wechseln?????? Kommen dann neue Kosten zusätzlich noch auf mich zu.??????????

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Gleich den Anwalt zu wechseln, wird schwierig. Nicht der Wechsel wird schwierig, sondern die Verhandlungen über das Honorar. Du solltest dir also mal von deiner Anwältin darlegen lassen, was bisher unternommen wurde. Denn wenn du du den Anwalt wechselst, musst du auch im Zweifelsfall den vorherigen bezahlen. Um Konfrontationen zu vermeiden, solltest du einen Termin mit deiner jetzigen Anwältin vereinbaren und sie zum Gespräch bitten.

  3. #3
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    Unglücklich

    Das letzte gespräch hatte ich mit meiner anwältin am 08.12.2009. ich hatte sie eindringlich gebeten, endlich etwas zu tun, aber wieder kamen von ihr ausreden es fehlten unterlagen von seiten meines nochehemannes. jetzt hatte ich die unterlagen von meiner seite beigebracht. kann ich mich nicht an jemand anderes noch wenden, der mir einen rat geben kann, wie ich sie zum weitermachen bringe?

  4. #4
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    Standard Ehegattenunterhalt

    Hallo,

    Unterhaltsverfahren dauern sicher länger, insbesondere wenn eine Seite dies verzögert. Offensichtlich mögen die übrigen Beteiligten die Akte nicht mehr anfassen. Vielleicht hilft ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordung, wenn die Voraussetzungen vorliegen, um Bewegung in das Verfahren zu bringen. Hinsichtlich der nicht unerheblichen zusätzlichen (wohl doppelten) Kosten ist ein Wechsel wohl nicht angebracht.

    MfG.

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