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Thema: Ehegattenunterhalt mal anders herum

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    12.01.2010
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    1

    Standard Ehegattenunterhalt mal anders herum

    Hallo und guten Tag miteinander,

    ich (M) bin seit einem Jahr getrennt und die Anwälte von mir und meiner Frau sind sich nicht einig wie der Unterhalt berechnet wird. Hört sich erst mal komisch an.

    Da meine Tochter (13) bei mir lebt, ist meine Frage wie sich der Kindesunterhalt bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes auswirkt. Meine Frau arbeitet halbtags.

    Wird nun als erstes der Kindesunterhalt von Ihrem Gehalt abgezogen und von dem Ergebnis das Gesamteinkommen berechnet oder wird zuerst der nacheheliche Unterhalt berechnet welcher als zusätzliches Einkommen gewertet wird und danach der Kindesunterhalt errechnet?


    Ebenso würde mich interessieren wie der Wohnwert für das Haus in dem ich lebe angesetzt wird, da noch unsere Tochter (18 und eingenverdiener) noch bei mir wohnt.

    Am liebsten wäre mir eine Übersicht wie die Berechnung erfolgt.

    Wie lange kann meine Frau auf dem Halbtagsjob bleiben ohne einen Vollzeitjob zu nehmen? Ist nach dem Trennungsjahr schluss oder erst bei der Scheidung oder gar noch später mit dem Halbtagsjob, dass Sie einen Vollzeitjob nehmen muss oder gar angerechnet wird obwohl Sie gar keinen hat? Man sollte wissen, dass Sie seit 15 Jahren den Halbtagsjob hat und neue Stellen nur befristet erhalten zu sind.

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    Gruß snake

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Chiemsee
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    Standard

    Deine Frau ist eurer 13-jährigen Tochter zum Unterhalt verpflichtet und deshalb wird von ihrem Einkommen der Kindesunterhalt abgezogen. Der dann verbleibende Betrag wird zu deinem Einkommen ins Verhältnis gesetzt und von dem Differenzbetrag steht deiner Frau 3/7 zu - aber nur während der Trennungsdauer; in der Regel maximal 1 bis 1,5 Jahre. Da deine Frau kein minderjähriges Kind mehr zu versorgen hat, wird sie voraussichtlich ab der Scheidung voll für ihren eigenen Unterhalt aufkommen müssen. Dies bedeutet, dass sie dann Vollzeit arbeiten muss. Kann sie jedoch nachweisen, dass es in ihrer Firma nicht möglich ist, die Stundenzahl aufzustocken, wirst du unter Umständen für eine weitere Zeit von ca. 1 bis 2 Jahren nachehelichen Unterhalt zahlen müssen.

    Bezüglich der Anrechnung eines Wohnvorteils für das Wohnen im eigenen Haus ist es so, dass während der Trennungszeit die Darlehn ins Verhältnis gesetzt werden zu einem Mietwert, den man für das Haus erzielen könnte, wenn man es vermietet. Sind die Darlehn höher, wird dir kein Wohnvorteil angerechnet. Seid ihr geschieden, werden nur noch die Zinsen der Darlehn berücksichtigt, aber nicht mehr die Tilgungsbeträge. Ab Scheidung wird es da etwas komplizierter und für dich unter Umständen nachteiliger. Auch kommt es auf die Eigentumsverhältnisse an.
    Gruß Chiemsee

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