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Thema: Nachscheidungsunterhalt, Ex-Gattin wieder liiert

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Nachscheidungsunterhalt, Ex-Gattin wieder liiert

    Hallo zusammen,
    Folgende Frage: ich lebe seit 2005 getrennt und bin seit Anfang 2009 geschieden. Nebst Kinderunterhalt für die zwei bei ihr lebenden Kinder (9 und 11) bezahle ich auch Unterhalt an meine Ex-Frau. Eine schriftliche (oder gar notarielle) Vereinbarung gibt es dazu jedoch nicht.
    Meine Ex-Frau ist inzwischen wieder liiert und lebt mit ihrem Partner seit rund 10 Monaten zusammen. Zudem erwartet sie von Ihrem neuen Partner ein Kind. Verheiratet sind sie jedoch nicht.
    Muss ich weiter für sie Unterhalt bezahlen? In der Literatur werden bei unverheirateten Paaren immer 2-2,5 Jahre zur Beziehungsfestigung angegeben, bis die Unterhaltszahlung eingestellt werden kann.
    Wie ist hierzu die aktuelle Rechtssituation?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Chiemsee
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    Standard

    An deiner Stelle würde ich die Unterhalstzahlungen an deine Ex sofort einstellen. In dem Fall, dass sie sogar bereits ein Kind von dem Neuen erwartet und auch mit ihm zusammenlebt, kann ich keinen vernünftigen Grund für die Fortzahlung des nachehelichen Unterhaltes erkennen! Sollte deine Ex dies anders sehen, soll sie dich doch einfach verklagen und so die Rechtslage klären. Du wirst sehen - sie wird es nicht tun, weil sie genau weiß, dass sie keine Chance haben wird. Auf Grund dieser besonderen Umstände brauchst du keine 2-2,5 Jahre abzuwarten, ob sich die Partnerschaft verfestigt. Stell die Zahlungen ein! Zuviel gezahlten Unterhalt kannst du nicht zurückfordern!
    Gruß Chiemsee

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