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Thema: Brauche Hilfe... Trennungsunterhalt/ Wohnwert

  1. #1
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    Standard Brauche Hilfe... Trennungsunterhalt/ Wohnwert

    Nach unserer Trennung war mein Mann der Meinung, er kann den Unterhalt problemlos selbst berechnen. Er zieht erstmal von unser beider Netto 5% ab. Dann berechnet er den Kindsunterhlt laut Düsseldorfer Tabell was wohl beides auch stimmt.
    1)Danach hat er einen Wohnwert für mich für unser ganzes Haus festgesetzt. Und behält 20 % davon extra noch für die Kinder ein. Das ist doch idiotisch, da ich ja eh schon den gesamten Wohnwert zahle. Außerdem hat er sein ganzes Zeug hier. Was ist mit den Betriebskosten? Muß er sich da beteiligen, da ja auch seine Kinder hier leben? Und wieso muß ich den gesamten Wohnwert zahlen, das Haus gehört zur Hälfte mir?
    2)Danach zieht er nochmal 10% vom Netto als Erwerbstätigenbonus ab und vom verbleibenden Rest bekomme ich meinen Trennungsunterhalt.
    Sind die beiden Punkte rechtens? Vielen Dank für eure Hilfe Friedje

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    Hallo Friedje, bitte bemühe Dich um professionelle Unterstützung in Form eines Anwalts. Die Berechnung deines Ex ist nicht nachvollziehbar.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Chiemsee
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    Standard

    Während des ersten Trennungajahres darf der Wohnwert nur zur Hälfte berücksichtigt werden - danach in voller Höhe. Die verbrauchsabhängigen Betriebskosten musst du voll selbst zahlen. Die verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (Versicherung, Gundsteure etc.) musst du zur Hälfte zahlen und die andere Hälfte dein Mann. Ich gehe davon aus, dass dein Mann die Hausraten in voller Höhe weiterzahlt. 5%-Abzug für berufsbedingte Aufwendungen ist berechtigt. Abzug von 20% für Kinder (wofür?) nicht. Stell ihm seine Sachen vor die Tür oder kürze den Wohnwert um einen entsprechenden "Verwahrunsganteil". Der Abzug eines Erwerbstätigenbonus ist okay. Dieser beträgt 6/7 des Nettos.
    Gruß Chiemsee

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