Ich bin seit 1992 geschieden, wurde auch zu einer Unterhaltszahlung an meine Ex verpflichtet und auch vom OLG Köln bestätigt jedoch mit dem Hinweis, dass meine Ex Sorge zu tragen hat, sich darum zu kümmern, dass sich die Situation für alle Betroffenen ändert und sie für ihren Unterhalt selbst aufkommen kann. Und das mir die Möglichkeit gegeben ist, nach 12 Monaten eine Abänderungsklage einzureichen um zu klären ob noch weiterhin Unterhalt gezahlt werden muss oder nicht. Diese Klage habe ich 1994 über meinen Anwalt einreichen lassen. Und gem. rechtskräftigen Urteil des Familien Gerichts Köln gewonnen, sodass ich gem. dem Urteil keinen Unterhalt an meine Ex mehr zahlen mußte. Nun verlangt das Sozialamt die Offenlegung meiner Finanzen/Einkünfte um eine Unterhaltszahlung an meine geschiedene berechnen zu können gem. dem SGB IX.
Kann man mich nach all den Jahren und dem Urteil des Familiengerichts trotzdem zur Unterhaltszahlung heranziehen?
Ich würde erstmal das obsiegende Urteil aus 1994 dem Sozialamt vorlegen mit dem Hinweis, dass du davon ausgehst, dass deine Unterhaltspflicht somit nicht besteht. Anderenfalls sollen sie dir mitteilen, aus welchen Gründen sie dennoch meinen, Unterhalt von dir verlangen zu dürfen. Dann würde ich abwarten. Aber es ist so, dass selbst bei einem Unterhaltsverzicht der Ex-Ehegatten dieser nur unter den Ehegatten direkt Rechtswirkung hat, nicht aber gegenüber Sozialleistungen. Also: die Auskunfts-(und ggf. Zahlungs-)pflicht dürfte voraussichtlich trotzdem gegeben sein. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse deiner Ex offensichtlich arg verändert haben.
Gruß Chiemsee
Danke für den Tip, werde mir jetzt vorsichtshalber alles Bescheinigen besorgen die ich brauche um eventuell die Formulare ausfüllen zu können.
Mal abwarten was da kommt.
Gruß Pascha1998
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