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Thema: Trennungsunterhalt Berechnungszeitpunkt

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Trennungsunterhalt Berechnungszeitpunkt

    Mein Mann eröffnete mir, dass er ausziehen möchte. Das ganze soll zum Jahreswechsel geschehen, weil er im Anschluss größere Geschäfte erwartet und diese Zahlungen nicht in den Unterhalt einfließen sollen. Ist das Auszugsdatum die Berechnungsgrundlage für den Trennungsunterhalt?

  2. #2
    Super-Moderator
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    Standard

    Hallo,

    generell ist tatsächlich das Einkommen zum Zeitpunkt der Trennung ausschlaggebend. Allerdings gibt es dabei zwei Ausnahmen: erstens wenn die Einkommenserhöhung nur durch die Trennung möglich war (der Mann also meinetwegen in eine andere Stadt zieht und dort eine besser gezahlte Stelle antritt, was ihm bei einer intakten Partnerschaft nicht möglich wäre) und zweitens es sich um eine unvohergesehene und ungewöhnliche Einkommensentwicklung handelt (auch "Karrierresprung" genannt".

    Insbesondere der letzte Aspekt könnte durchaus auf Dich zutreffen.

    Allerdings ist diese Materie sehr komplex; insofern würde ich ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt empfehlen. Wenn du kein oder nur ein geringes Einkommen hast, kannst Du dafür auch einen beratungsschein beim Gericht beantragen.

    Gruß!

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