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Thema: Bin ich weiterhin verpflichtet zu zahlen?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Bin ich weiterhin verpflichtet zu zahlen?

    Hallo,

    folgender Sachverhalt: Ich bin seit November 2008 geschieden und seit Januar 2005 getrennt. Seitdem zahle ich für meine Exfrau unterhalt. Unsere Tochter ist inzwischen 12 Jahre alt und lebt bei ihrer Mutter. Meine Exfrau geht 30 Stunden die Woche arbeiten und könnte wohl von ihrem Einkommen, was sicher niedriger ist als meins, ihren Unterhalt (Kindesunterhalt eingeschlossen) bestreiten. Bin ich trotzdem nach wie vor verpflichtet Ehegattenunterhalt zu zahlen?

    Vielen Dank für die Antworten!!

    Besten Gruß

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Chiemsee
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    Standard

    Seit wann zahlst du Unterhalt ? Ist der Unterhalt gerichtlich geregelt worden und besteht ein Titel ? Du musst wissen, dass zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt ( also Unterhalt nach rechtskräftiger Scheidung) zu unterscheiden ist. Wenn du also seit eurer Trennung Unterhalt an deine Exfrau zahlst, also Trennungsunterhalt, dann endet diese Verpflichtung mit der rechtskräftigen Scheidung. Ab Scheidung wird voraussichtlich seit der Unterhaltsreform kein Anspruch deiner Exfrau mehr bestehen.
    Gruß Chiemsee

  3. #3
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    Unterhalz zahle ich seit 5 Jahren. Den Ehegattenunterhalt hatten wir im Zuge der Umschreibung des Hauses, was alles vor der Scheidung geschehen ist, geregelt. Jedoch nicht fix, sondern entsprechend der gesetzlichen Regelungen und finanziellen Voraussetzungen beider Parteien! Bei der Scheidung wurde also nichts weiter beschlossen oder geregelt!

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Chiemsee
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    Ist die Regelung bezüglich des Unterhaltes vor dem Notar erfolgt oder nur intern zwischen euch ? Solltet ihr eine interne Regelung (also nicht per notarieller Urkunde) getroffen haben, gehe ich davon aus, dass ihr nicht wusstet, dass nach rechtskräftiger Scheidung der Unterhalt anders berechnet wird als während der Trennung. Ich würde die Zahlungen auf Ehegattenunterhalt unter Hinweis auf die seit 01.01.2008 maßgebliche Unterhaltsreform einstellen. Seit der Reform ist die Frau verpflichtet für ihren eigenen Unterhalt selbst zu sorgen. Bei einer Arbeitszeit von 30 Stunden dürfte das Einkommen zur Deckung des Unterhaltsbedarfs ausreichen. Dies gilt nicht für Kindesunterhalt. Dieser ist für minderjährige Kinder auf jeden Fall zu zahlen ! Sollte es doch eine notarielle Urkunde geben über den Unterhalt, dann darfst du die Zahlungen nur mit Einverständnis der Ex einstellen. Anderenfalls kann sie dich in Höhe des vereinbarten Unterhalts pfänden lassen. Du müsstest in dem Fall eine Abänderungsklage erheben oder von der Ex eine schriftliche Zustimmung einholen, dass sie keinen weiteren Ehegattenunterhalt verlangt.
    Gruß Chiemsee

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