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Thema: Sozialamt verlangt Beteiligung

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Beiträge
    1

    Standard Sozialamt verlangt Beteiligung

    Hallo und Gutten Morgen,

    ich wurde vor 6 Jahren 2003 geschieden. Meine Frau war
    fast immer berufstätig. Der Rentenausgleich wurde gemacht
    und ihr stehen etwas über 100 Euro zu. Während der Ehe schon war sie alkoholkrank und irgendwann war dies auch der Scheidungsgrund. Ich habe nach drei Jahren Hartz 4 wieder
    eine 75 % Stelle bei der ich 1300 Netto verdiene. Sie ist seit dem 01.12.2008 in einem Heim untergebracht. Das Sozialamt hat mich jetzt aufgefrodert zu zahlen bzw. zunächst meine Unterhaltsfähigkeit prüfen zu lassen.
    Wir hatten während der neunjährigen Ehe keine Kinder. Sie hat keine und auch Ich nicht. Beide Kinderlos.

    Kann es sein, dass ich ein Leben lang bestraft werde???
    Oder gibt es eine Möglichkeit da mal irgendwann rauszukommen.

    Gruß

    Karolus

  2. #2
    Super-Moderator
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    Standard

    Hallo,

    die vom Sozialamt vermutete Unterhaltspflicht dürfte sich aus § 1572 BGB ergeben (Text hier). Da die Krankheit Deiner Frau ogar Scheidungsgrund war, wußtest Du also spätenstens mit Scheidung, daß Sie krank war. Die Frage wäre, ob sie damals schon erwerbsunfähig war.

    Ich würde Dir raten, bei zuständigen Gericht einen Beratungsschein (30 €) zu holen und das Gespräch mit einem Fachanwalt für Sozialrecht zu suchen, um das Problem fachkundig zu lösen.

    Gruß!

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