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Thema: Unterhaltsanspruch nach 25 JAHREN

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Unterhaltsanspruch nach 25 JAHREN

    Ich war zwei Jahre verheiratet und bin seit 1983 geschieden. Ich habe aus der Ehe 2 Töchter (27J und 28 J). Mein geschiedener Mann hat die ganzen Jahre nie Unterhalt gezahlt. Ich habe meinen Töchtern allein die Ausbildung und Studium finanziert.
    Jetzt werden meine Töchter und auch um Unterhalt für meinen geschiedenen Mann von seiten der Behörden angeschrieben.
    Bin ich oder sind meine Töchter verpflichtet für den Unterhalt von jemanden aufzukommen, zu dem man seit 2827 Jahren keinen Kontakt hat und der sich nie um seine Kinder gekümmert hat.

    Wer kann mir einen Rat geben

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Wie das mit dem Unterhalt zwischen dir und deinem Ex-Mann geregelt weiß ich nicht. Die Töchter könnten aber verpflichtet werden, Unterhalt zu leisten, sofern es notwendig ist.

    § 1601 BGB
    Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.


    Diese Unterhaltspflicht ist zeitlich unbefristet uns setzt Bedürftigkeit beim Unterhaltsempfänger und Leistungsfähigkeit beim Unterhaltsverpflichteten voraus.

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