Hallo.
Eine etwas blöde Situation. Ich versuche es mal zu schildern
Wir lassen uns scheiden und ich werde erst mal bei meinem Vater wohnen. Da ich keine Ausbildung oder Arbeit habe würde ich dort in der Satdt ALG II beantragen. Da ich über 25 bin bilde ich eine eigene Bedarfsgemeinschaft und mein Vater wäre gesetzlich nicht verpflichtet Unterhalt zu zahlen, wenn das Amt es doch so wünscht könnte er widersprechen. Eben klar machen daß ich ihm ja Miete für mein Zimmer zahle und auch mein Essen...selber kaufe und so
So weit so gut. ABER: ist meine Noch-Ehefrau nach der Scheidung verpflichtet mich weiter finanziell zu unterstüzen? Ich habe keine Ahnung wie das geregelt ist und ob das auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt. Denn eigentlich hatte ich gesagt daß ich keinen Unterhalt von ihr verlange. Nur wie sieht das Gesetz das?? Denn von ihrem Gehalt muß sie viele Rechnungen wie Versicherungen und auch einen Kredit abzahlen, also kaum was zu holen eigentlich! Könnte sie da auch Widerspruch einlegen?
ich dachte daß ich in der neuen Stadt eben ALG II beantrage mich nach Arbeit umsehe und so Schritt für Schritt wieder hochkomme und mir eine eigene Wohnung etc. suche!
Prinzipiell ist sie schon unterhaltspflichtig, sofern von ihrer Seite Leistungsfähigkeit gegeben ist. Es ist aber auch so, dass du dich so schnell wie möglich nach Arbeit umsehen musst, was dir auch die ARGE sagen wird.
Hallo.
Ja natürlich würde ich Arbeit suchen. Ist ja Pflicht und irgendwo auch selbstverständlich. Nur bis man eben was findet. keine ahnung werde ich sehen
Also denke mal es kann gut sein daß sie zu wenig verdient und dann eben noch der Kredit den sie abzahlt...!
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