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Thema: Unterhaltsanspruchsverlust ab 3 Jahre?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Idee Unterhaltsanspruchsverlust ab 3 Jahre?

    Hallo zusammen,

    an mich wurde die Information herangetragen, dass Mütter deren Kinder drei Jahre alt werden, augenblicklich aus der Unterhaltspflicht des Vaters herausfallen, da ihnen eine Arbeitsaufnahme zugemutet werden kann.

    Angeblich hänge das damit zusammen, dass ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung besteht, und die Mutter mehr oder weniger gezwungen werden kann, eine Beschäftigung aufzunehmen.

    Ist dieser Sachverhalt so korrekt?
    Gibt es eine "kann / muss" Klausel?

    Wenn jemand Ahnung von dieser Materie hat, dann freue ich mich über jede Antwort.
    Eine Quellenangabe zum entsprechenden Gestzestext wäre auch Gold wert.

    Vielen Dank.

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Der Sachverhalt ist nur teilweise korrekt. Es ist so, dass bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Betreuungsunterhalt für die Kindesmutter gezahlt wird. Nach diesem Zeitraum wird geprüft, ob der Mutter eine Stelle zuzumuten ist, um das Kindeswohl nicht zu gefährden. Dann entscheidet sich auch, ob noch weiter Betreuungsunterhalt geleistet werden muss oder nicht und auch in welcher Höhe, wenn z.B die Mutter nur eine Halbtagsstelle etc. annehmen kann.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Hallo Pikary,
    vielen Dank für deine Antwort.
    Ich habe allerdings noch einige Fragen, die meine persönliche Situation betreffen.

    Kann ich diese hier an Dich stellen, oder ist es eher ratsam mich an andere Stelle zu wenden?

    Ich frage das nur, weil ich auf Information angewiesen bin, die auch vor aktuellem Recht Bestand hat!!

    Mit freundlichen Grüßen

    biggeak

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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