Hallo. Mein Freund hat mit seiner Ex, mit der er nicht verheiratet ist oder war, einen 17 Monate alten Sohn und jetzt möchte sie gerne Betreuungsunterhalt beziehen. Er verdient ca 2000 Euro netto monatlich, Kindesunterhalt ist mit 250 Euro berechnet, wie viel Anspruch besteht dann noch für dir Ex? Sie ist wieder schwanger, hat sie dann auch bei dem anderen Vater das Recht Betreuungsunterhalt zu kassieren oder wird das dann gekürzt? Und wie sieht es aus wenn wir selbst eine Familie gründen und Kinder bekommen? Dann ist der Selbstbehalt von 1000 Euro zu knapp bemessen, damit kann ja keine Familie überleben oder???
Hallo Rumpfel,
für den Betreuungsunterhalt gibt es verschiedene Berechnungsmöglichkeiten. Eine wäre beispielsweie folgende:
Nettoeinkomemn: 2.000€
5% berufsbedingte Kosten: 100€
=1.900€
Da nur für 2 Personen gezahlt werden soll, muss in der Düsseldorfer Tabelle eine Stufe höher geguckt werden, nach Einkommensstufe 4 --> Unterhalt für den Kleinen 324€ - halbes Kindergeld=242€ Kindesunterhalt.
1.900€ Einkommen - 242€ Kindesunterhalt = 1658€
1658€
-1/7 Erwerbstätigenbonus 237
=1.421
Davon die Hälfte wären 710€. Da damit aber der Selbstbehalt von 1.000€ gefährdet wäre, würde der Betreuungsunterhalt 421€ betragen. Somit 242€ KU + 421€ BU = 663€ Unterhalt gesamt an die Kindesmutter.
Das ist jetzt hier auch nur eine Beispielrechnung. Die reale Berechnung ist sehr komple und hier im Forum gar nicht durchzuführen. Zudem gibt es mehrere Möglichkeiten, den Betreuungsunterhalt zu berechnen. Auch der Erwerbstätigenbonus kann abweichen und liegt zwischen 1/7 und 1/10. Um genaue Beträge zu haben, solltet ihr alle relavanten Unterlagen zusammentragen und einen Spezialisten aus dem Familienrecht aufsuchen.
Klausi
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten
Danke das ist doch schon mal sehr aufschlussreich. Nur wird sich der BU auch noch reduzieren wenn wir selbst mal Kinder haben werden? Und kann sie dem Vater ihres 2. Kindes dann auch so viel BU abknöpfen oder wird das dann zusammengelegt irgendwie, denn sie kann weder mit einem noch mit 2 Kindern zum arbeiten gehen oder?
Betreuungsunterhalt wird für die Betreung des Kindes gezahlt, so kann sie auch noch vom zweiten Vater Betreuungsunterhalt verlangen
Wenn ihr selbst mal Kinder habt, dann muss ja auch dafür der Unterhalt geleistet werden. Dementsprechend reduziert sich der Unterhalt an die Mutter des ersten Kindes.
Ja aber ob sie nun ein oder zwei Kinder betreut ist doch eigentlich das selbe... Kein Wunder schaffen sich manche Frauen 3 Kinder von 3 Männern an wenn dann jeder vollen BU zahlen muss..........Ist das rechtens????
Der Betreuungsunterhalt richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Die Mutter unterliegt aber auch einer Erwerbsobliegenheit. Kürzlich gab es ein Urteil zum Betreuungsunterhalt:
http://www.bafoeg-aktuell.de/News/20...inkommen-mehr/
Habe nur 1100-1200 netto als Wachmann(56) die Frau (54)hatte nach 24 Jahren eine Macke und ging mit ihren Arbeitskollegen los.
Nun habe ich Scheidung und PKH eingereicht. soll nun 45 Euro im Monat PKH zahlen für die Scheidung und jetzt will sie noch Unterhalt von mir bei dem Verdienst.
Sie hat jetzt im Sommer ca. 650 Netto und wenn die Semesterferien vorbei sind ca. 800 netto im Monat. Eine Frechheit haut ab mit dem anderem und dann Unterhalt von mir.
Wohnt alleine (bekommt Hartz 4 dazu) und der NEUE hat auch eigene Wohnung und verdient nur ca. 900 im Monat netto. Hätte sie sich vorher überlegen sollen.
Leben mal da und mal dort in der Wohnung deshalb ist nichts nach zu weisen.
Kann mir jemand helfen, wie ich um den Unterhalt rumkomme???
Vielen Dank im Voraus!
dickerwolfi01
Ich bin erstaunt, dass dir das Gericht bei deinem geringen Einkommen überhaupt PKH-Raten aufgegeben hat. Schreib an das Gericht und stelle einen Antrag auf Herabsetzung der Raten mit der Bitte um Prüfung der Berechnung. Ich denke nicht, dass sie (viel) Unterhalt bekommen wird, da dir 1.000,-€ auf jeden Fall bleiben müssen. Es kann sein, dass du für die Trennungszeit, also bis zur rechtskräftigen Scheidung geringfügig Unterhalt zahlen musst. Für die Zeit nach Scheidung dürfte sich das mit dem Unterhalt erledigt haben. Nach dem neuen Unterhaltsrecht ist sie verpflichtet für ihren eigenen Unterhalt selbst zu sorgen. Kann sie dies nicht, muss sie nachweisen, dass sie sich ausreichend um eine Vollzeitstelle (40 Bewerbungen pro Monat) bemüht.
Gruß Chiemsee
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