Ich bin seit 2002 geschieden und zahle entsprechend Unterhalt an meine EX. Muss ich nach dem neuen Gesetzt noch zahlen? Kann ich eine Abänderung einklagen? Mit welchem Erfolg? Wir haben damals eine notarielle Urkunde über den nachehelichen Unterhalt anfertigen lassen.
Gruß
Was ist denn in der Urkunde geregelt? Unterhalt auf Lebenszeit oder wie? Die Möglichkeit besteht sicherlich, sich auf eine neue Regelung zu einigen, dafür müsste es wieder beim Notar landen. Da sich davon ausgehe, dass die EX das nicht machen würde, warum auch...müsste es wahrscheinlich vor Gericht entschieden werden. Da sehe ich aber durchaus gute Chancen, da die Eigenverantwortung des geschiedenen Ehegatten, der Unterhalt bekommt, immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du das mal mit einem Anwalt besprechen, damit die Kosten nicht gesprengt werden (Notar, Gericht etc.).
In der Urkunde ist keine Laufzeit vereinbart worden.
Danke für deine Antort!
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