Ich habe mal eine Frage..ich bin seit fast vier Jahren von meinem Mann geschieden...ich habe davon 3 Jahre in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt und bin aber mittlerweile seit einem Jahr wieder von diesem getrennt...Mein Ex-Mann hat damals nach einer Zeit von 3 Jahren den Unterhalt eingestellt, weil sein Anwalt ihm damals gesagt hat, dass er nicht mehr zahlen müsse, sobald ich 3 Jahre in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe....wie sieht das nun aus? Muss er wieder für mich zahlen? Wir haben einen gemeinsamen Sohn, der 8 Jahre alt ist!
Ich denke nicht, dass er noch zahlen muss, zumindest nicht für Dich. Der Kindesunterhalt muss natürlich weiterhin nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt werden.
Zum Betreuungsunterhalt gibt es ein aktuelles Urteil, welches ganz interessant ist:
http://www.bafoeg-aktuell.de/News/20...inkommen-mehr/
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