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Thema: Änderungen nicht bekannt gegeben

  1. #1
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    Standard Änderungen nicht bekannt gegeben

    Hallo,

    ich habe meinen letzten Bafög-Antrag in 10/06 gestellt, da hatte ich meiner Meinung nach auch noch den vollen Anspruch, da weder ein zu hohes Einkommen noch Vermögen vorgelegen hat.

    Mein Problem ist jetzt aber 2007. Ich war in der Zeit selbständig und das hat sich nach und nach auch ganz gut entwickelt, so dass ich auch ohne Bafög gut über die Runden gekommen wäre. Mitte 2007 ist aus der Selbständigkeit eine GmbH geworden und seit dem beziehe ich ein Festgehalt.

    In 10/07 habe ich natürlich keinen Bafög-Antrag mehr gestellt, da ich einfach keinen Bedarf mehr hatte. Dummerweise kam mir aber auch nicht in den Sinn, dem Bafög-Amt mitzuteilen, dass ich mit meinem Gehalt über dem Freibetrag liege, einfach nicht daran gedacht. In einem Monat hatte ich mehr als der ganze Freibetrag für ein ganzes Jahr beträgt.

    Nun habe ich da Problem, dass ich nicht weiss, wie ich mich verhalten soll. Dass ich das Bafög in voller Höhe für 2007 zurückzahlen muss, das ist mir klar. Ich habe aber Angst, dass mir das Bafög-Amt irgendwie Betrug oder sonstiges vorwirft und ich deshalb vorbestraft bin. Das war bei mir wirklich nicht mehr als Unachtsamkeit und ich möchte das ja auch melden - das Amt ist noch nicht auf mich zu gekommen.

    Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich dem Bafög-Amt jetzt mitteile, dass ich das Bafög für 2007 zurückzahlen möchte und auch muss, da ich deutlich zu viel verdient habe?

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

  2. #2
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    Standard

    wenn Du das Amt von Dir aus informierst bevor die von sich aus auf Dich zukommen sollte das wenn überhaupt mit einem Bußgeld ausgehen. Also sofort mitteilen so als eine Art Selbstanzeige und dann abwarten was kommt.

    Gruss Andy

  3. #3
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    Hallo Andy, vielen dank für deine Antwort.

    Ich habe dem Bafög-Amt jetzt mein Anliegen gefaxt. Habe geschrieben, dass ich für 10/06-09/07 zu viel verdient habe und das Bafög in vollem Umfang, also samt Zuschuss, zurückzahlen möchte. Zudem habe ich gleich vermerkt, dass ich mein Studium zum Ende dieses Monats beende und im Zuge der Exmatrikulation das Bafög für 10/05 bis 9/06 auch gleich zurückzahlen möchte.

    Ist das soweit ok, auch dass es per Fax rausging?

    Weitere Frage ... zahle ja für den ersten Bewilligungszeitraum komplett zurück, wird mir da etwas von der Schuld erlassen? Habe schon im Internet etwas gesucht, aber bislang nichts konkretes gefunden. Ich habe immer ~500€ im Monat an Bafög bekommen, davon ist die Hälfte der Darlehensanteil, so dass ich für den ersten Bwz etwa 3.000€ zurückzahlen muss.

  4. #4
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    Standard

    ja ich denke das dürfte so in Ordnung gehen. Wegen dem Teilerlass bzw. der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens solltest Du abwarten was die Dir schreiben, das weiss ich ehrlich gesagt auch nicht sooo genau.

    Gruss Andy

  5. #5
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    Hallo,
    ich habe ein ähnliches Problem!
    Ich wohne seit Beginn des Studiums in einer 2er WG, was ich dem Bafög-Amt auch immer mitgeteilt habe. Seit fast einem Jahr wohnen wir jedoch zu dritt, da wir die Bewohnerzahl "aufgestockt" haben - das reduziert natürlich auch die Miete! Allerdings habe ich vergessen, diese Änderung dem Amt gleich nach dem Einzug des neuen Mitbewohners mitzuteilen (zum Zeitpunkt der Antragstellung waren wir noch zu dritt). Beim aktuellen Antrag habe ich natürlich korrekt 3 Personen im Haushalt angegeben. Nun habe ich ein Schreiben des Bafögamtes erhalten, das den Zeitpunkt des Einzugs der 3. Person erfragt. Ich werde natürlich die korrekte Angabe machen und auch zugeben, dass ich es versäumt habe Bescheid zu geben und auch das Geld, was ich zu viel bekommen habe zurückzahlen. Können da noch weitere Konsequenzen auf mich zukommenn? Es war ja keine böse Absicht, es ist einfach nur bei den ganzen Umstellungen (Einzug usw) untergegangen. Ich habe schlicht und einfach nicht dran gedacht (war dumm und meine Schuld, ich weiß...).
    Schon einmal Dankeschön im Voraus!

  6. #6
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    Ich meine natürlich: Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren wir noch zu zweit! Bin selbst schon ganz verwirrt

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Hmm...wenn das Amt auf dich zukommt und nicht andersrum, dann kann es ein paar Problemchen geben. Ich denke aber, dass es sich nicht um großartige Summen handelt sondern lediglich um den Mietzuschlag. Möglicherweise wird ja auch gar nichts passieren.

    Welchen Mietanteil hattest du vorher und wie hoch ist er jetzt?

    Klausi
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  8. #8
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    Standard Hilfe !!!!

    Hallo Klausi, ich brauche mal dringend deinen rat... lese hier schon länger mit und du hast hier scheinbar voll den durchblick.. wird etwas länger-sorry, aber vielleicht kannst du mir trotzdem helfen.

    Bin seit Geburt meines Sohnes alleinerziehend und bekomme aufgrund Verschwinden des Vaters ins ausland nie Unterhalt (nicht auffindbar). Hat auch nix gemacht, da ich voll erwerbstätig war und für uns beide gut sorgen konnte. Bin dann leider seit 2003 erwerbsunfähig und erhielt nach Gerichtsverfahren Eu-rente von netto 1.084,-- eur und eine private Eu Rente von einer Versicherung, die als Abfindung (Gericht) in monatsraten ausgezahlt wird in Höhe von 1.000 Eur im Monat, allerdings nur bis zur Höhe der Abfindung - sollte für mich laut gericht keine Steuerpflicht ergeben, da der Vertrag Bestandsschutz (abgeschlossen 2001) hätte.
    Inzwischen habe ich ein uraltes Haus meiner Mutter übernommen, wo ich erhebliche Reparaturen vornehmen muss, damit es nicht zusammenfällt und jetzt will mein Sohn Magister studieren.
    Er wohnt auch noch bei mir, aber hat er trotzdem noch ein bisschen Anspruch oder nicht? Wenn ich jetzt meine Abfindung für sein Studium vergeige, habe ich ja selbst im Alter nichts mehr (Pflege etc etc). Wollte mich eigentlich damit später selbst versorgen, deshalb wäre halt das Bafög wichtig -

    Vielen vielen dank für deine schnelle Antwort...

    mfg weazel 21

  9. #9
    Administrator Avatar von Pikary
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    Das Vermögen der Eltern spielt keine Rolle, lediglich das Einkommen. Ob dein Sohn also Anspruch auf BAföG hat, kannst du mit dem Rechner selbst herausfinden, diesen findest du hier:
    BAföG-Rechner - Anspruch berechnen - Berechnung BAfoeG

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