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Thema: Datenabgleich

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Datenabgleich

    Meiner Kenntnis nach war im Jahr 2001/2002 der Datenabgleich, den die BAföG Ämter vorgenommen haben hne jegliche rechtliche Grundlage. - Entsprechende §§ des BGB liegen vor. Macht es Sinn sich heute noch auf diese fehlende Rechtsgrundlage zu berufen?!? Es soll damals Fälle vor dem Bundesverwaltungsgericht gegeben haben, in denen die Studenten Recht bekommen haben.
    Ich frage dies heute, da ich nun (fast 10 Jahre später) aufgefordert worden bin die restliche Überzahlung noch zu begleichen (+ Zinsen versteht sich)! Ganz ehrlich, die Art und Weise der Ämter ist derart .... das ich ..... könne. Info wäre super. Danke und Gruß.

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: Datenabgleich

    Ich weiß jetzt nicht, um welche Beträge es hier geht und auch nicht um welche Urteile des BVG. Es würde aber hier Sinn machen, sich mal mit einem Anwalt zusammenzusetzen, der dir hier mehr Infos geben kann und sich mit der Materie gut auskennt und die Urteile schnell zusammentragen kann.

    Auf deine Frage kann man nur antworten, ob es Sinn macht oder nicht. Prinzipiell macht es immer Sinn, wenn man ungerecht behandelt wurde, dennoch müsste man deinen Fall genauer kennen, um hier eine qualifiziertere Aussage zu treffen.

  3. #3
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    Standard AW: Datenabgleich

    Viele Dank für die schnelle Antwort. Ich denke ich werde an dieser Stelle daruaf verzichten meinen gesamten Fall zu schildern, denn das zog sich über Jahre. Meine Frage ist momentan in erster Line die: Kann ich jetzt noch auf VERJÄHRUNG pochen?!? Das BAföG Amt will jetzt noch Geld von mir aus dem Datenabgleich im Jahr 2000/2001, wo er erstmalig stattgefunden hatte. Also locker mal 10 Jahre. Fakt ist allerdings, dass ich aufgrund von 6 Jahren im Ausland das ganze sehr verzögert habe. Wäre es dennoch möglich die Verjährung ins Spiel zu bringen?!? Das wäre ein interessanter Punkt!! Info wäre super! Danke und Gruß!

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Standard AW: Datenabgleich

    Ich habe in einem weiteren Beitrag von Dir dazu geantwortet, siehe

    Verjährung?!

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